10.10.2012 06:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in Hinblick auf die Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 gegen das Grundgesetz verstoßen solle. Für Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, gelte eine nachträgliche Privilegierung.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/60924GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Keine steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Keine steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.