Das Bundeskabinett beschließt neue Regeln für den Derivatemarkt (EMIR-Ausführungsgesetz)

Kurzfassung: Das Bundeskabinett beschließt neue Regeln für den Derivatemarkt (EMIR-Ausführungsgesetz)Die Bundesregierung hat heute einen weiteren wichtigen Baustein des Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte be ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 10.10.2012] Das Bundeskabinett beschließt neue Regeln für den Derivatemarkt (EMIR-Ausführungsgesetz)

Die Bundesregierung hat heute einen weiteren wichtigen Baustein des Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte beschlossen. Die Finanzkrise hat gezeigt: Intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte haben zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt. Das Gesetz flankiert die EU-Regulierung für den Handel mit Derivaten. Bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) beschlossen. Die EU ihrerseits setzt mit der vor kurzem erlassenen Verordnung (sog. EMIR-Verordnung) Beschlüsse der G20 zur Regulierung des OTC-Derivatehandels um.
Die Regelungen der EMIR-Verordnung gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Es sind aber Anpassungen des nationalen Rechts erforderlich. Die Bundesregierung hat in dem vorgeschlagenen Ausführungsgesetz u.a. die zuständigen Behörden (v.a. BaFin) bestimmt und Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.
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