10.10.2012 11:34 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bayerisches Staatsministerium des Innern
Innenminister Joachim Herrmann schlägt 16. März 2014 als Termin für die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen vor
Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann schlägt 16. März 2014 als Termin für die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen vor Innenminister Joachim Herrmann hat Sonntag, den 16. März 2014 als Wahltag für die ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 10.10.2012] Innenminister Joachim Herrmann schlägt 16. März 2014 als Termin für die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen vor
Innenminister Joachim Herrmann hat Sonntag, den 16. März 2014 als Wahltag für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen vorgeschlagen. "Der 16. März 2014 ist aus meiner Sicht am besten geeignet. Er liegt nach den Faschingsferien und mit Blick auf erforderliche Stichwahlen auch weit genug vor den Osterferien", so Herrmann. Der Vorschlag des Innenministers wird jetzt den Kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
Nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen an einem Sonntag im März statt. Den Tag für die Wahlen setzt die Staatsregierung spätestens sechs Monate vor dem Wahltermin fest. Eine möglichst frühzeitige Entscheidung über den Wahltermin ist aber sinnvoll, da die Versammlungen der Parteien und Wählervereinigungen zur Aufstellung der Kandidaten bereits 15 Monate vor dem Monat des Wahltags stattfinden dürfen, demnach schon ab Dezember 2012.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2108
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Innenminister Joachim Herrmann hat Sonntag, den 16. März 2014 als Wahltag für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen vorgeschlagen. "Der 16. März 2014 ist aus meiner Sicht am besten geeignet. Er liegt nach den Faschingsferien und mit Blick auf erforderliche Stichwahlen auch weit genug vor den Osterferien", so Herrmann. Der Vorschlag des Innenministers wird jetzt den Kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
Nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen an einem Sonntag im März statt. Den Tag für die Wahlen setzt die Staatsregierung spätestens sechs Monate vor dem Wahltermin fest. Eine möglichst frühzeitige Entscheidung über den Wahltermin ist aber sinnvoll, da die Versammlungen der Parteien und Wählervereinigungen zur Aufstellung der Kandidaten bereits 15 Monate vor dem Monat des Wahltags stattfinden dürfen, demnach schon ab Dezember 2012.
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