11.10.2012 09:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit seinem Urteil vom 18.09.2012 entschied der Bundesgerichtshof zur Haftung bei fehlerhaften Prospekten bei außerbörslich gehandelten Wertpapieren. Das Urteil fiel zugunsten der Anleger aus und könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte.
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Autor der Pressemeldung "BGH entscheidet erneut über Prospekthaftung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.