12.10.2012 08:13 Uhr in Auto & Motorrad und in Handel & Dienstleistungen von Kfzversicherungsvergleich.net
Früher Schein und Brief - heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
Früher Schein und Brief - heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2Kurzfassung: Früher Schein und Brief - heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
[Kfzversicherungsvergleich.net - 12.10.2012] Den Fahrzeugbrief im Auto zu lassen, kann zum Konflikt mit der Autoversicherung führen. Das gilt auch, nachdem vor Jahren Brief und Schein aus europapolitischen Gründen zur Zulassungsbescheinigung zusammengefasst wurden. Was verbirgt sich hinter der Zulassungsbescheinigung? Wie kann der Konflikt mit der Autoversicherung vermieden werden?
Früher Schein und Brief - heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
Der Fahrzeugbrief beschreibt das Fahrzeug. In ihm wird bescheinigt, dass das Fahrzeug den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Volksmund wird der Fahrzeugbrief auch KFZ - Brief genannt. Wenn Sie in Österreich oder in der Schweiz in eine Verkehrskontrolle geraten, werden Sie wahrscheinlich nicht nach dem KFZ - Brief gefragt. Denn in Österreich heißt er Typenschein oder Einzelgenehmigung und in der Schweiz Fahrzeugausweis. Das Dokument wurde bereits 1934 in Deutschland eingeführt. Bis zum Jahre 2005 gab es neben dem KFZ - Brief noch den den Fahrzeugschein. 2005 wurden beide Dokumente jedoch begrifflich zusammengefasst. Es gibt seitdem nur noch die zweiteilige fälschungssichere Zulassungsbescheinigung. Diese Neugestaltung war im Zuge der europäischen Harmonisierung notwendig geworden. Die alten Briefe und Scheine behalten jedoch noch ihre Gültigkeit. Das gilt jeweils solange, bis zum Beispiel ein Halterwechsel oder ein Standortwechsel eingetragen werden muss. Ebenso bei Neueintragung von technischen Veränderungen (zum Beispiel Anhängerkupplung oder ähnliches) wird automatisch eine Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen ausgestellt. Dabei entspricht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 dem früheren Fahrzeugschein und der Teil 2 dem Brief.
Auf Nummer sicher mit der Versicherung
Es war schon immer empfehlenswert den Brief nicht im Auto aufzubewahren. Tut man das, so gilt es als grobe Fahrlässigkeit. Im Falle eines Diebstahles, wird es dem Dieb damit erleichtert, das Fahrzeug weiterzuveräußern. Eine Autoversicherung, die auch gegen Diebstahl versichert, wird daher den Ersatz des gestohlenen Fahrzeuges ablehnen. Es existiert zwar ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach die Versicherung trotzdem zahlen muss. Dennoch ist es trotz Fälschungssicherheit ratsam, den Brief nicht im Fahrzeug zu lassen. Den Fahrzeugschein hingegen sollte man für den Fall von Verkehrskontrollen im Auto mitführen. Es gibt sehr vorsichtige KFZ - Besitzer, die nur eine Kopie des Scheins mitführen. Allerdings kann es selbst dann zu unnötigen Diskussionen mit den kontrollierenden Beamten kommen. Auch dann, wenn die Kopie vom Amt oder Notar beglaubigt ist.
Außerhalb des Autos verwahren - dann klappt's auch mit der Versicherung
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. der Brief, wie man es früher nannte, ist am besten Zuhause oder an einem anderen sicheren Ort aufgehoben. Im Auto hat das Dokument nichts verloren.
Mehr zum Bezug des Fahrzeugbriefs zur Autoversicherung unter kfzversicherungsvergleich.net/fahrzeugbrief
Früher Schein und Brief - heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
Der Fahrzeugbrief beschreibt das Fahrzeug. In ihm wird bescheinigt, dass das Fahrzeug den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Volksmund wird der Fahrzeugbrief auch KFZ - Brief genannt. Wenn Sie in Österreich oder in der Schweiz in eine Verkehrskontrolle geraten, werden Sie wahrscheinlich nicht nach dem KFZ - Brief gefragt. Denn in Österreich heißt er Typenschein oder Einzelgenehmigung und in der Schweiz Fahrzeugausweis. Das Dokument wurde bereits 1934 in Deutschland eingeführt. Bis zum Jahre 2005 gab es neben dem KFZ - Brief noch den den Fahrzeugschein. 2005 wurden beide Dokumente jedoch begrifflich zusammengefasst. Es gibt seitdem nur noch die zweiteilige fälschungssichere Zulassungsbescheinigung. Diese Neugestaltung war im Zuge der europäischen Harmonisierung notwendig geworden. Die alten Briefe und Scheine behalten jedoch noch ihre Gültigkeit. Das gilt jeweils solange, bis zum Beispiel ein Halterwechsel oder ein Standortwechsel eingetragen werden muss. Ebenso bei Neueintragung von technischen Veränderungen (zum Beispiel Anhängerkupplung oder ähnliches) wird automatisch eine Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen ausgestellt. Dabei entspricht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 dem früheren Fahrzeugschein und der Teil 2 dem Brief.
Auf Nummer sicher mit der Versicherung
Es war schon immer empfehlenswert den Brief nicht im Auto aufzubewahren. Tut man das, so gilt es als grobe Fahrlässigkeit. Im Falle eines Diebstahles, wird es dem Dieb damit erleichtert, das Fahrzeug weiterzuveräußern. Eine Autoversicherung, die auch gegen Diebstahl versichert, wird daher den Ersatz des gestohlenen Fahrzeuges ablehnen. Es existiert zwar ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach die Versicherung trotzdem zahlen muss. Dennoch ist es trotz Fälschungssicherheit ratsam, den Brief nicht im Fahrzeug zu lassen. Den Fahrzeugschein hingegen sollte man für den Fall von Verkehrskontrollen im Auto mitführen. Es gibt sehr vorsichtige KFZ - Besitzer, die nur eine Kopie des Scheins mitführen. Allerdings kann es selbst dann zu unnötigen Diskussionen mit den kontrollierenden Beamten kommen. Auch dann, wenn die Kopie vom Amt oder Notar beglaubigt ist.
Außerhalb des Autos verwahren - dann klappt's auch mit der Versicherung
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. der Brief, wie man es früher nannte, ist am besten Zuhause oder an einem anderen sicheren Ort aufgehoben. Im Auto hat das Dokument nichts verloren.
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Weitere Informationen
Kfzversicherungsvergleich.net, Herr Andre Finzel
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Germany
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungsvergleich.net/fahrzeugbrief.php
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