12.10.2012 11:22 Uhr in Auto & Motorrad und in Wirtschaft & Finanzen von Kfzversicherungsvergleich.net
Klarheit bei der KFZ Halterschaft vermeidet Probleme
Klarheit bei der KFZ Halterschaft vermeidet ProblemeKurzfassung: Klarheit bei der KFZ Halterschaft vermeidet Probleme
[Kfzversicherungsvergleich.net - 12.10.2012] Bei Versicherung von Autos gibt es den Begriff der abweichenden Halterschaft. Auf Anhieb scheint das eine klare Sache zu sein. Und doch kann der Umgang damit zu Problemen führen, wenn Halterschaften nicht eindeutig geklärt sind oder wenn bei der Antragsstellung beim Versicherer unvollständige Angaben gemacht wurden. Was bedeutet der Begriff? Wie können Sie Probleme vermeiden?
Wann weicht die Halterschaft ab?
Der Begriff der abweichenden Halterschaft" bedeutet, dass Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter nicht ein und die selbe Person sind. Warum ist das wichtig? Für eine KFZ Versicherung ist die Versicherung in vielen Fällen am wirtschaftlichsten zu gewährleisten, wenn keine abweichende Halterschaft vorliegt. Also: wenn Sie der Fahrzeughalter und gleichzeitig der Versicherungsnehmer sind. Abweichende Halterschaften werden gerne in Familien genutzt, wenn zum Beispiel erwachsene Kinder das von ihnen genutzte Auto über die Eltern mitversichern. Wenn die Eltern den Betrieb des Fahrzeugs finanzieren und es auch - neben dem Kind - vorwiegend selbst als Zweitwagen nutzen, können sie als Halter und Versicherungsnehmer gelten. Zahlt das erwachsene Kind die Betriebskosten selber und nutzt auch das KFZ weitgehend selbst, dann liegt eine abweichende Halterschaft vor. Bei einer abweichenden Halterschaft geht die KFZ Versicherung in der Regel von einem höheren Schadensrisiko aus, weil besonders junge Fahranfänger häufiger Unfälle bauen.
Unter 23 Jahren ist die Prämie höher
Die Altersgrenze des Fahrers bzw. Halters, unter der ein Aufschlag auf die Prämie erfolgt, liegt in der Regel bei 23 Jahren. Die Versicherungsgesellschaften wenden unterschiedliche Methoden an, um dieses Risiko zu mindern. Einige lassen die abweichende Halterschaften zu und erheben wegen des höheren Risikos eine höhere Prämie. Andere Gesellschaften schließen abweichende Halterschaften von vorneherein aus. Wenn Sie eine solche Konstruktion als Eltern oder als junger Autofahrer planen, sollten Sie sich vorher bei Ihrer Gesellschaft erkundigen, wie diese mit Ihrem Antrag umgehen wird. Sie sind grundsätzlich verpflichtet bei Antragstellung eine etwaige abweichende Halterschaft bei der Versicherung anzugeben. Unterlassen Sie dies, kann die KFZ Versicherung eine Vertragsstrafe erheben. Die Vorteile einer abweichenden Halterschaft sind zudem begrenzt. Denn der meist junge Halter kann während dieser Zeit keine eigenen Schadensfreiheitsklassen aufbauen. Sobald junge KFZ - Fahrer dann später ein eigenes Auto versichern, beginnen sie bezüglich der Schadensfreiheitsklasse von vorne und zahlen die übliche hohe Prämie.
Fazit - Klarheit bei der Halterschaft vermeidet Probleme
Auch wenn abweichende Halterschaften auf den ersten Blick einfach zu verstehen sind, lohnt es sich genau zu klären, ob eine solche vorliegt. Wenn ja, muss es die Versicherung auf jeden Fall erfahren. Mehr dazu unter http://www.kfzversicherungsvergleich.net/abweichende-halterschaft
Wann weicht die Halterschaft ab?
Der Begriff der abweichenden Halterschaft" bedeutet, dass Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter nicht ein und die selbe Person sind. Warum ist das wichtig? Für eine KFZ Versicherung ist die Versicherung in vielen Fällen am wirtschaftlichsten zu gewährleisten, wenn keine abweichende Halterschaft vorliegt. Also: wenn Sie der Fahrzeughalter und gleichzeitig der Versicherungsnehmer sind. Abweichende Halterschaften werden gerne in Familien genutzt, wenn zum Beispiel erwachsene Kinder das von ihnen genutzte Auto über die Eltern mitversichern. Wenn die Eltern den Betrieb des Fahrzeugs finanzieren und es auch - neben dem Kind - vorwiegend selbst als Zweitwagen nutzen, können sie als Halter und Versicherungsnehmer gelten. Zahlt das erwachsene Kind die Betriebskosten selber und nutzt auch das KFZ weitgehend selbst, dann liegt eine abweichende Halterschaft vor. Bei einer abweichenden Halterschaft geht die KFZ Versicherung in der Regel von einem höheren Schadensrisiko aus, weil besonders junge Fahranfänger häufiger Unfälle bauen.
Unter 23 Jahren ist die Prämie höher
Die Altersgrenze des Fahrers bzw. Halters, unter der ein Aufschlag auf die Prämie erfolgt, liegt in der Regel bei 23 Jahren. Die Versicherungsgesellschaften wenden unterschiedliche Methoden an, um dieses Risiko zu mindern. Einige lassen die abweichende Halterschaften zu und erheben wegen des höheren Risikos eine höhere Prämie. Andere Gesellschaften schließen abweichende Halterschaften von vorneherein aus. Wenn Sie eine solche Konstruktion als Eltern oder als junger Autofahrer planen, sollten Sie sich vorher bei Ihrer Gesellschaft erkundigen, wie diese mit Ihrem Antrag umgehen wird. Sie sind grundsätzlich verpflichtet bei Antragstellung eine etwaige abweichende Halterschaft bei der Versicherung anzugeben. Unterlassen Sie dies, kann die KFZ Versicherung eine Vertragsstrafe erheben. Die Vorteile einer abweichenden Halterschaft sind zudem begrenzt. Denn der meist junge Halter kann während dieser Zeit keine eigenen Schadensfreiheitsklassen aufbauen. Sobald junge KFZ - Fahrer dann später ein eigenes Auto versichern, beginnen sie bezüglich der Schadensfreiheitsklasse von vorne und zahlen die übliche hohe Prämie.
Fazit - Klarheit bei der Halterschaft vermeidet Probleme
Auch wenn abweichende Halterschaften auf den ersten Blick einfach zu verstehen sind, lohnt es sich genau zu klären, ob eine solche vorliegt. Wenn ja, muss es die Versicherung auf jeden Fall erfahren. Mehr dazu unter http://www.kfzversicherungsvergleich.net/abweichende-halterschaft
Weitere Informationen
Kfzversicherungsvergleich.net, Herr Andre Finzel
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Germany
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungsvergleich.net/abweichende-halterschaft.php
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Autor der Pressemeldung "Klarheit bei der KFZ Halterschaft vermeidet Probleme" ist Kfzversicherungsvergleich.net, vertreten durch Andre Finzel.