15.10.2012 09:27 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Medien & Presse von kfzversicherungvergleich.net
Fahrlässigkeit in der Kfz Versicherung
Fahrlässigkeit in der Kfz VersicherungKurzfassung: Fahrlässigkeit in der Kfz Versicherung
[kfzversicherungvergleich.net - 15.10.2012] Fahrlässiges Verhalten ist ein Begriff in der Kraftfahrzeugversicherung, der häufig Verwendung findet. Wie auch in anderen Versicherungsbereichen gibt es für die Fahrlaessigkeit auch in der Kfz Versicherung besondere Bedingungen. Generell ist es allerdings nicht ganz einfach, diese Fahrlaessigkeit eindeutig zu definieren, denn dieser Begriff ist dehnbar, auslegbar und gerade im Haftungsbereich dennoch sehr schwierig definierbar. Generell wird im allgemeinen Sprachgebrauch unter der Fahrlaessigkeit eine geringe Sorgfalt bezeichnet, auch mit Leichtsinn beschreibbar. Immer dann, wenn eine Person im Zusammenhang mit einer Aktivität keine notwendige Sorgfalt hat walten lassen, spricht man auch in der Kfz Versicherung von dieser Nachlässigkeit.
Wichtig für den Versicherungsschutz innerhalb der Kraftfahrzeugversicherung ist allerdings, ob im jeweiligen Fall ein nur fahrlässiges Verhalten oder aber sogar ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen kann. Je nach Einschätzung der Sachlage durch Versicherungssachverständige kann ein Versicherungsnehmer durch grob fahrlässiges Verhalten unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren. Generell ist das fahrlässige Verhalten innerhalb der Versicherung als mit abgesichert, die grob fahrlässige Verhaltensweise wird ausgeschlossen. Gerade das fahrlässige Verhalten von Versicherungsnehmern führt im Straßenverkehr häufig zu Schäden. Zu diesem Verhalten kann zählen, dass ein Versicherungsnehmer Vorfahrtsregeln versehentlich missachtet, dass eine Fahrzeugtür mit zu viel Schwung geöffnet wird, so dass ein anderes parkendes Auto Beschädigungen erleidet oder dass beim Ausparken der Abstand eines anderen Fahrzeugs nicht richtig eingeschätzt wird und so ein Sachschaden entsteht. All diese Fälle - und noch viele andere Sachverhalte - werden als fahrlässiges Verhalten eingestuft, das in der Kfz Versicherung abgesichert ist.
Anders sieht es allerdings mit dem Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit aus. Diese ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer Schäden, die aus seinem Verhalten entstanden sind, billigend in Kauf genommen hat oder wenn der Versicherungsnehmer durch Missachtung von Vorschriften einen Schaden verursacht. Ein wichtiges grob fahrlässiges Verhalten ist beispielsweise der Genuss von Alkohol vor dem Führen eines Kraftfahrzeugs. Auch das Fahren mit Sommerreifen in winterlichem Umfeld wird rechtlich als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft. Verursacht der Versicherungsnehmer durch solche grob fahrlässigen Verhaltensweisen einen Schaden, kann er unter Umständen von seiner Versicherung in Regress genommen werden. Das heißt, dass die Versicherung zunächst gegenüber dem Geschädigten Leistungen erbringt, dass der Versicherungsnehmer allerdings nachträglich von der Versicherung an der Regulierung der Kosten für die Schäden beteiligt wird. Diese Beteiligung wird aber nur in absolut sicheren Fällen der groben Fahrlaessigkeit von der Kfz Versicherung in Anspruch genommen. Beachten sollten Versicherungsnehmer immer, dass sie selbst dann, wenn ihnen grob fahrlässiges Verhalten innerhalb der Kraftfahrzeugversicherung nachgewiesen werden kann, immer einen Anspruch auf eine Teilleistung der Gesellschaft haben.
Wichtig für den Versicherungsschutz innerhalb der Kraftfahrzeugversicherung ist allerdings, ob im jeweiligen Fall ein nur fahrlässiges Verhalten oder aber sogar ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen kann. Je nach Einschätzung der Sachlage durch Versicherungssachverständige kann ein Versicherungsnehmer durch grob fahrlässiges Verhalten unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren. Generell ist das fahrlässige Verhalten innerhalb der Versicherung als mit abgesichert, die grob fahrlässige Verhaltensweise wird ausgeschlossen. Gerade das fahrlässige Verhalten von Versicherungsnehmern führt im Straßenverkehr häufig zu Schäden. Zu diesem Verhalten kann zählen, dass ein Versicherungsnehmer Vorfahrtsregeln versehentlich missachtet, dass eine Fahrzeugtür mit zu viel Schwung geöffnet wird, so dass ein anderes parkendes Auto Beschädigungen erleidet oder dass beim Ausparken der Abstand eines anderen Fahrzeugs nicht richtig eingeschätzt wird und so ein Sachschaden entsteht. All diese Fälle - und noch viele andere Sachverhalte - werden als fahrlässiges Verhalten eingestuft, das in der Kfz Versicherung abgesichert ist.
Anders sieht es allerdings mit dem Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit aus. Diese ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer Schäden, die aus seinem Verhalten entstanden sind, billigend in Kauf genommen hat oder wenn der Versicherungsnehmer durch Missachtung von Vorschriften einen Schaden verursacht. Ein wichtiges grob fahrlässiges Verhalten ist beispielsweise der Genuss von Alkohol vor dem Führen eines Kraftfahrzeugs. Auch das Fahren mit Sommerreifen in winterlichem Umfeld wird rechtlich als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft. Verursacht der Versicherungsnehmer durch solche grob fahrlässigen Verhaltensweisen einen Schaden, kann er unter Umständen von seiner Versicherung in Regress genommen werden. Das heißt, dass die Versicherung zunächst gegenüber dem Geschädigten Leistungen erbringt, dass der Versicherungsnehmer allerdings nachträglich von der Versicherung an der Regulierung der Kosten für die Schäden beteiligt wird. Diese Beteiligung wird aber nur in absolut sicheren Fällen der groben Fahrlaessigkeit von der Kfz Versicherung in Anspruch genommen. Beachten sollten Versicherungsnehmer immer, dass sie selbst dann, wenn ihnen grob fahrlässiges Verhalten innerhalb der Kraftfahrzeugversicherung nachgewiesen werden kann, immer einen Anspruch auf eine Teilleistung der Gesellschaft haben.
Weitere Informationen
kfzversicherungvergleich.net, Herr Andre Finzel
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Deutschland
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungsvergleich.net/fahrlaessigkeit.php
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Deutschland
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungsvergleich.net/fahrlaessigkeit.php
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
15.10.2012 Fahrlässigkeit in der Kfz Versicherung
07.10.2012 Schutz vor Wirbeltierschäden am Auto
02.10.2012 Abzug Neu für Alt beim KFZ
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Andre Finzel
kfzversicherungvergleich.net
Am Schulacker 2
64846 Gross-Zimmern
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/61156kfzversicherungvergleich.net
Am Schulacker 2
64846 Gross-Zimmern
Deutschland
E-Mail:
Web:
Tel:
06071-826438
Fax:
https://www.prmaximus.de/pressefach/kfzversicherungvergleich.net-pressefach.html
Die Pressemeldung "Fahrlässigkeit in der Kfz Versicherung" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Fahrlässigkeit in der Kfz Versicherung" ist kfzversicherungvergleich.net, vertreten durch Andre Finzel.