12.10.2012 11:46 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des FinanzausschussesZeit: Dienstag, 16. Oktober 2012, 12.30 bis 14 Uhr Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400 Öffentliches FachgesprächGesetzentwurf der BundesregierungEntwur ...
[Deutscher Bundestag - 12.10.2012] Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Zeit: Dienstag, 16. Oktober 2012, 12.30 bis 14 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Öffentliches Fachgespräch
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
BT-Drucksache 17/10753
Sachverständige
Bundessteuerberaterkammer
Dr. Katja Gey, Ministerium für Präsidiales und Finanzen, Regierung Liechtenstein, Vaduz
Prof. Dr. Johanna Hey, Universität Köln
Bernd Jonas, ThyssenKrupp AG
Dr. Alexander Linn, Deloitte
Touche, München
Prof. Dr. iur. Jürgen Lüdicke, Universität Hamburg/PwC
Heinz Nett, Hilti AG, Schaan
Markus Henn, Tax Justice Network,
Prof. Dr. Martin Wenz, Universität Liechtenstein, Vaduz
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter finanzausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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Kontakt:
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Platz der Republik 1
11011 Berlin
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Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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