12.10.2012 12:34 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bayerisches Staatsministerium des Innern
Innenminister Joachim Herrmann gegen gemeinsamen Wahltermin für Bundes- und Landtagswahl
Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann gegen gemeinsamen Wahltermin für Bundes- und Landtagswahl: "Eigener Termin für Landtagswahl entspricht Selbstverständnis Bayerns - behauptete Aufwandsersparnis bei Zu ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 12.10.2012] Innenminister Joachim Herrmann gegen gemeinsamen Wahltermin für Bundes- und Landtagswahl: "Eigener Termin für Landtagswahl entspricht Selbstverständnis Bayerns - behauptete Aufwandsersparnis bei Zusammenlegung ist parteitaktisches Märchen"
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lehnt die Forderung der SPD nach einem gemeinsamen Termin für die bayerische Landtagswahl und die Bundestagswahl ab: "Es entspricht guter Staatspraxis in Bayern, dass die Wähler eine eigenständige Entscheidung über die Landespolitik treffen. Eine Zusammenlegung hätte zwangsläufig zur Folge, dass die Bundespolitik die Landespolitik, auch in den Medien, in den Hintergrund drängt. Das wird der Bedeutung der Landtagswahl und dem Selbstverständnis Bayerns nicht gerecht." Auch 1994 und 1998 haben die bayerischen Landtagswahlen zwei bzw. drei Wochen vor den Bundestagswahlen an einem eigenen Wahlsonntag stattgefunden. Ein gemeinsamer Wahltermin hat weder organisatorische noch die behaupteten finanziellen Vorteile. Herrmann: "Die von der SPD behauptete Kosten- und Aufwandsersparnis bei einer Zusammenlegung der Wahlen ist ein parteitaktisches Märchen."
Bei der Landtags- und der Bundestagswahl handelt es sich um zwei völlig eigenständige Wahlen, für die eigene Regelungen und Stimmabgabemöglichkeiten gelten. Beide Wahlen müssen unabhängig voneinander vorbereitet und durchgeführt werden. So müssen jeweils getrennt die Wählerverzeichnisse aufgestellt und eigene Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheinanträge sowie Briefwahlunterlagen hergestellt, versandt und bearbeitet werden. Schwierigkeiten und Verzögerungen könnten sich bei der Auszählung der Stimmen ergeben, die ebenfalls getrennt voneinander erfolgen müsste. Das Ergebnis der Bundestagswahl müsste dabei vorrangig ausgezählt und festgestellt werden. Damit käme es zu Verzögerungen bei der Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl, unter Umständen könnten die Auszählarbeiten am Sonntagabend nicht abgeschlossen werden. Der Innenminister: "Fakt ist daher: Ein gemeinsamer Wahltermin macht die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sogar aufwändiger und komplizierter. Wir brauchen daher für die Landtagswahl einen eigenen Termin mit einem ausreichenden Abstand zur Bundestagswahl. Sonst überfordern wir unsere Gemeinden, die für die Organisation der Wahlen zuständig sind."
Schließlich sei zu berücksichtigen, dass bei einer Zusammenlegung von Bundestags- und Landtagswahl bereits drei Wahlen an einem Tag durchgeführt werden müssten. Denn mit der Landtagswahl finden kraft Gesetzes auch die Bezirkswahlen statt. Hinzu kämen eventuell, wie sich bei vergangenen Landtagswahlen zeigte, in einzelnen Gemeinden und Landkreisen Bürgermeister- oder Landratswahlen sowie Bürgerentscheide. Joachim Herrmann: "Möglicherweise steht auch noch ein Volksentscheid über die Änderung der Bayerischen Verfassung an. Denn wir wollen die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Bayern und die Schuldenbremse in unserer Verfassung verankern. Hier bietet es sich an, diese landespolitische Weichenstellung auch mit der Landtagswahl zu verbinden."
Kontakt:
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2108
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lehnt die Forderung der SPD nach einem gemeinsamen Termin für die bayerische Landtagswahl und die Bundestagswahl ab: "Es entspricht guter Staatspraxis in Bayern, dass die Wähler eine eigenständige Entscheidung über die Landespolitik treffen. Eine Zusammenlegung hätte zwangsläufig zur Folge, dass die Bundespolitik die Landespolitik, auch in den Medien, in den Hintergrund drängt. Das wird der Bedeutung der Landtagswahl und dem Selbstverständnis Bayerns nicht gerecht." Auch 1994 und 1998 haben die bayerischen Landtagswahlen zwei bzw. drei Wochen vor den Bundestagswahlen an einem eigenen Wahlsonntag stattgefunden. Ein gemeinsamer Wahltermin hat weder organisatorische noch die behaupteten finanziellen Vorteile. Herrmann: "Die von der SPD behauptete Kosten- und Aufwandsersparnis bei einer Zusammenlegung der Wahlen ist ein parteitaktisches Märchen."
Bei der Landtags- und der Bundestagswahl handelt es sich um zwei völlig eigenständige Wahlen, für die eigene Regelungen und Stimmabgabemöglichkeiten gelten. Beide Wahlen müssen unabhängig voneinander vorbereitet und durchgeführt werden. So müssen jeweils getrennt die Wählerverzeichnisse aufgestellt und eigene Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheinanträge sowie Briefwahlunterlagen hergestellt, versandt und bearbeitet werden. Schwierigkeiten und Verzögerungen könnten sich bei der Auszählung der Stimmen ergeben, die ebenfalls getrennt voneinander erfolgen müsste. Das Ergebnis der Bundestagswahl müsste dabei vorrangig ausgezählt und festgestellt werden. Damit käme es zu Verzögerungen bei der Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl, unter Umständen könnten die Auszählarbeiten am Sonntagabend nicht abgeschlossen werden. Der Innenminister: "Fakt ist daher: Ein gemeinsamer Wahltermin macht die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sogar aufwändiger und komplizierter. Wir brauchen daher für die Landtagswahl einen eigenen Termin mit einem ausreichenden Abstand zur Bundestagswahl. Sonst überfordern wir unsere Gemeinden, die für die Organisation der Wahlen zuständig sind."
Schließlich sei zu berücksichtigen, dass bei einer Zusammenlegung von Bundestags- und Landtagswahl bereits drei Wahlen an einem Tag durchgeführt werden müssten. Denn mit der Landtagswahl finden kraft Gesetzes auch die Bezirkswahlen statt. Hinzu kämen eventuell, wie sich bei vergangenen Landtagswahlen zeigte, in einzelnen Gemeinden und Landkreisen Bürgermeister- oder Landratswahlen sowie Bürgerentscheide. Joachim Herrmann: "Möglicherweise steht auch noch ein Volksentscheid über die Änderung der Bayerischen Verfassung an. Denn wir wollen die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Bayern und die Schuldenbremse in unserer Verfassung verankern. Hier bietet es sich an, diese landespolitische Weichenstellung auch mit der Landtagswahl zu verbinden."
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