Privatisierte Unikliniken Gießen und Marburg - GRÜNE verlangen Auskunft zu Konsequenzen aus Bundesverfassungsgerichtsbeschluss
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 18.02.2011
Pressemitteilung vom: 18.02.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Dringlichen Berichtsantrag zu den Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg eingebracht. "Wissenschaftsministerin ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 18.02.2011] Privatisierte Unikliniken Gießen und Marburg - GRÜNE verlangen Auskunft zu Konsequenzen aus Bundesverfassungsgerichtsbeschluss
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Dringlichen Berichtsantrag zu den Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg eingebracht. "Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) muss den Wissenschaftsausschuss umfänglich über die Konsequenzen aus dem Beschluss informieren. Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt und unsere berechtigten Warnungen wurden von der damaligen CDU-Alleinregierung schlichtweg weggestimmt. Das hat sich jetzt gerächt", so die Marburger Abgeordnete der GRÜNEN, Angela Dorn.
"Wir wollen von Frau Kühne-Hörmann wissen, welche unmittelbaren Konsequenzen sich aus dem Beschluss ergeben und wie sie einen verfassungskonformen Zustand herstellen wird. Werden die Bediensteten ein nachträgliches Widerspruchsrecht oder ein Rückkehrrecht erhalten? Welche zusätzlichen Kosten werden dem Land entstehen? Wir werden auch nachhaken, warum die Landesregierung im Jahr 2005 alle rechtliche Bedenken ignoriert hat", so Angela Dorn.
as Bundesverfassungsgericht sieht die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg teilweise als verfassungswidrig an, da den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses vom öffentlichen zum privaten Arbeitgeber zugestanden wurde. DIE GRÜNEN wiesen erneut darauf hin, dass sie bereits im Jahr 2005 sowohl in der Debatte im Hessischen Landtag als auch in ihrem Antrag darauf aufmerksam gemacht hatten, dass die Art und Weise der Überleitung des Personals ‚womöglich gegen EU-Recht und Bundesrecht verstoßen‘ könnte.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Dringlichen Berichtsantrag zu den Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg eingebracht. "Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) muss den Wissenschaftsausschuss umfänglich über die Konsequenzen aus dem Beschluss informieren. Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt und unsere berechtigten Warnungen wurden von der damaligen CDU-Alleinregierung schlichtweg weggestimmt. Das hat sich jetzt gerächt", so die Marburger Abgeordnete der GRÜNEN, Angela Dorn.
"Wir wollen von Frau Kühne-Hörmann wissen, welche unmittelbaren Konsequenzen sich aus dem Beschluss ergeben und wie sie einen verfassungskonformen Zustand herstellen wird. Werden die Bediensteten ein nachträgliches Widerspruchsrecht oder ein Rückkehrrecht erhalten? Welche zusätzlichen Kosten werden dem Land entstehen? Wir werden auch nachhaken, warum die Landesregierung im Jahr 2005 alle rechtliche Bedenken ignoriert hat", so Angela Dorn.
as Bundesverfassungsgericht sieht die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg teilweise als verfassungswidrig an, da den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses vom öffentlichen zum privaten Arbeitgeber zugestanden wurde. DIE GRÜNEN wiesen erneut darauf hin, dass sie bereits im Jahr 2005 sowohl in der Debatte im Hessischen Landtag als auch in ihrem Antrag darauf aufmerksam gemacht hatten, dass die Art und Weise der Überleitung des Personals ‚womöglich gegen EU-Recht und Bundesrecht verstoßen‘ könnte.
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