In Deutschland sind rund 50.000 minderjährige Mädchen – einschließlich Mädchen aus bi-nationalen Partnerschaften - von Genitalverstümmelung bedroht. Die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrecht schützt die Mädchen vor Reisen in die Risikolà

Schutz für ein Mädchen vor Genitalverstümmelung in Gambia
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Das Amtsgericht Böblingen schützt mit einem aktuellen Beschluss ein fünfjähriges Mädchen aus bi-nationaler Partnerschaft vor der Verbringung nach Gambia, das Heimatland des Vaters. Das Gericht sieht das Kindeswohl bei einer solchen Reise als gefährdet, da die Gefahr besteht, das Mädchen könne einer Genitalverstümmelung durch Herausschneiden der Klitoris und Labien unterworfen werden. Diese Gewalt wird an fast allen Mädchen in Gambia verübt und sie ist auch in der Familie des Vaters üblich.
Die TaskForce begleitete den Fall erfolgreich informell, nachdem sich die Mutter an den Notruf Genitalverstümmelung (www.sosfgm.org) gewandt hatte.
In Deutschland sind rund 50.000 minderjährige Mädchen - einschließlich Mädchen aus bi-nationalen Partnerschaften - von Genitalverstümmelung bedroht. Ein Einzelfällen hat sich die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Schutzmaßnahme durchgesetzt, um gefährdete Mädchen vor der Verstümmelung im Heimatland der Eltern zu bewahren. ... weiter lesen Quelle
Die Pressemeldung "Schutz für ein Mädchen vor Genitalverstümmelung in Gambia" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Schutz für ein Mädchen vor Genitalverstümmelung in Gambia" ist TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V., vertreten durch Ines Laufer.