17.10.2012 06:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bevorzugung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in steuerlicher Hinsicht gegen das Grundgesetz verstoßen könne.
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Autor der Pressemeldung "Bundesverfassungsgericht für steuerliche Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.