17.10.2012 09:31 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Berufsstarter – Versicherungsschutz von Anfang an
Kurzfassung: Berufsstarter - Versicherungsschutz von Anfang an Berufsanfänger sind durch die gesetzliche Rentenversicherung bereits ab dem ersten Arbeitstag umfassend abgesichert. Das Leistungspaket für die jung ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 17.10.2012] Berufsstarter - Versicherungsschutz von Anfang an
Berufsanfänger sind durch die gesetzliche Rentenversicherung bereits ab dem ersten Arbeitstag umfassend abgesichert. Das Leistungspaket für die jungen Versicherten umfasst Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitation. Dies teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Wenn Berufsanfänger beispielsweise nach einem Arbeitsunfall nicht mehr voll erwerbsfähig sind, erhalten sie eine Rente, die echte Lohnersatzfunktion hat. Dies gilt ebenfalls für Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Im Todesfall sind auch Familienangehörige geschützt.
Um den Versicherten den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, bieten die Rentenversicherer Hilfe in Form von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation an. Hier gilt der Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung: "Reha vor Rente".
Der Schutz der Berufsanfänger gilt von Anfang an und nicht erst nach fünf Beitragsjahren, wie es oftmals behauptet wird. Mehr Informationen erhalten Interessierte am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover .de.
Pressestelle
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-
braunschweig-hannover.de
Autor: Marvin Wolff
Pressesprecher
Wolf-Dieter Burde
Telefon 0511 8292634 oder 0170 3323510
Fax 0511 8292635
wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
Berufsanfänger sind durch die gesetzliche Rentenversicherung bereits ab dem ersten Arbeitstag umfassend abgesichert. Das Leistungspaket für die jungen Versicherten umfasst Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitation. Dies teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Wenn Berufsanfänger beispielsweise nach einem Arbeitsunfall nicht mehr voll erwerbsfähig sind, erhalten sie eine Rente, die echte Lohnersatzfunktion hat. Dies gilt ebenfalls für Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Im Todesfall sind auch Familienangehörige geschützt.
Um den Versicherten den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, bieten die Rentenversicherer Hilfe in Form von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation an. Hier gilt der Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung: "Reha vor Rente".
Der Schutz der Berufsanfänger gilt von Anfang an und nicht erst nach fünf Beitragsjahren, wie es oftmals behauptet wird. Mehr Informationen erhalten Interessierte am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover .de.
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