17.10.2012 10:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von CDU/CSU-Fraktion
Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen auf den Weg gebracht
Kurzfassung: Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen auf den Weg gebrachtJeder, der Gelder in die Schweiz verbracht hat, wird zur Besteuerung herangezogenDer Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutige ...
[CDU/CSU-Fraktion - 17.10.2012] Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen auf den Weg gebracht
Jeder, der Gelder in die Schweiz verbracht hat, wird zur Besteuerung herangezogen
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Umsetzungsgesetz zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen beschlossen. Das Abkommen soll eine gleichmäßige Besteuerung bisher unversteuerter Vermögen von deutschen Hinterziehern in der Schweiz sicherstellen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:
"Der Finanzausschuss hat heute ein klares Votum für das Steuerabkommen mit der Schweiz abgegeben. Die Koalitionsfraktionen unterstützen das von der Bundesregierung abgeschlossene Abkommen. Mit ihm wird ein jahrzehntelanges Ärgernis und eine grobe Ungerechtigkeit beseitigt: Der Umstand nämlich, dass deutsche Steuersünder ihr Vermögen in die Schweiz verbringen und es hierdurch dem Zugriff des deutschen Fiskus entziehen. Dies ist künftig nicht mehr möglich.
Künftig wird jeder, der Gelder in die Schweiz verbracht hat, zur Besteuerung herangezogen. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit, als auch für die Zukunft. Dabei liegt die Vergangenheitsnachbesteuerung mit Steuersätzen zwischen 21 Prozent bis 41 Prozent, die sich auf die Substanz beziehen und nicht lediglich auf die Erträge, deutlich über dem "Standard" der SPD. Die Steueramnestie von 2003, die der damalige Bundesfinanzminister Eichel zu verantworten hatte, führte faktisch nur zu einem Steuersatz von 15 Prozent.
Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen nehmen Bund und Länder rund 10 Mrd. Euro alleine aus der Nachversteuerung der Altgelder ein. Hinzu kommt eine Abgeltungsbesteuerung nach deutschem Vorbild für künftige Erträge. Ohne das Steuerabkommen drohen die Steueransprüche des deutschen Staates zu verjähren.
Wie insbesondere auch eine Sachverständigenanhörung gezeigt hat, hält das Abkommen harte Bedingungen für Steuersünder bereit. So wäre es in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle für die deutschen Steuersünder günstiger, eine Selbstanzeige bei den deutschen Behörden zu erstatten, als sich dem Steuerabkommen zu unterwerfen.
Die Ablehnung der Opposition ist damit nur reiner Wahlkampf. Die Argumente der SPD und ihrer Länder wurde von den Sachverständigen Punkt für Punkt widerlegt. Es geht der SPD lediglich um Blockadepolitik.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble den eingeschlagenen Weg, Steueroasen zu schließen, konsequent weitergeht. So hat sich die deutsche Bundesregierung vor wenigen Tagen auch mit Singapur über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt."
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird das Steuerabkommen Schweiz sowie ein Ergänzungsprotokoll hierzu umgesetzt. Im Kern geht es darum, die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz für die Zukunft und Gegenwart zu sichern.
Zu den wichtigsten Punkten des Abkommens gehören:
Bisher unversteuerte Kapitalanlagen werden pauschal nachversteuert, und zwar zu Steuersätzen von 21 Prozent bis 41 Prozent (der genaue Steuersatz ist abhängig von der Haltedauer und vom Umfang des betroffenen Kapitalvermögens). Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz. Um ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung von CHF 2 Mrd. verpflichtet. Im Rahmen des erweiterten Informationsaustausches sind bis zu 1.300 deutsche Auskunftsersuchen an die Schweiz innerhalb eines Zweijahreszeitraums zulässig.Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 25./26. Oktober vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. November 2012 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Jeder, der Gelder in die Schweiz verbracht hat, wird zur Besteuerung herangezogen
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Umsetzungsgesetz zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen beschlossen. Das Abkommen soll eine gleichmäßige Besteuerung bisher unversteuerter Vermögen von deutschen Hinterziehern in der Schweiz sicherstellen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:
"Der Finanzausschuss hat heute ein klares Votum für das Steuerabkommen mit der Schweiz abgegeben. Die Koalitionsfraktionen unterstützen das von der Bundesregierung abgeschlossene Abkommen. Mit ihm wird ein jahrzehntelanges Ärgernis und eine grobe Ungerechtigkeit beseitigt: Der Umstand nämlich, dass deutsche Steuersünder ihr Vermögen in die Schweiz verbringen und es hierdurch dem Zugriff des deutschen Fiskus entziehen. Dies ist künftig nicht mehr möglich.
Künftig wird jeder, der Gelder in die Schweiz verbracht hat, zur Besteuerung herangezogen. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit, als auch für die Zukunft. Dabei liegt die Vergangenheitsnachbesteuerung mit Steuersätzen zwischen 21 Prozent bis 41 Prozent, die sich auf die Substanz beziehen und nicht lediglich auf die Erträge, deutlich über dem "Standard" der SPD. Die Steueramnestie von 2003, die der damalige Bundesfinanzminister Eichel zu verantworten hatte, führte faktisch nur zu einem Steuersatz von 15 Prozent.
Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen nehmen Bund und Länder rund 10 Mrd. Euro alleine aus der Nachversteuerung der Altgelder ein. Hinzu kommt eine Abgeltungsbesteuerung nach deutschem Vorbild für künftige Erträge. Ohne das Steuerabkommen drohen die Steueransprüche des deutschen Staates zu verjähren.
Wie insbesondere auch eine Sachverständigenanhörung gezeigt hat, hält das Abkommen harte Bedingungen für Steuersünder bereit. So wäre es in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle für die deutschen Steuersünder günstiger, eine Selbstanzeige bei den deutschen Behörden zu erstatten, als sich dem Steuerabkommen zu unterwerfen.
Die Ablehnung der Opposition ist damit nur reiner Wahlkampf. Die Argumente der SPD und ihrer Länder wurde von den Sachverständigen Punkt für Punkt widerlegt. Es geht der SPD lediglich um Blockadepolitik.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble den eingeschlagenen Weg, Steueroasen zu schließen, konsequent weitergeht. So hat sich die deutsche Bundesregierung vor wenigen Tagen auch mit Singapur über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt."
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird das Steuerabkommen Schweiz sowie ein Ergänzungsprotokoll hierzu umgesetzt. Im Kern geht es darum, die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz für die Zukunft und Gegenwart zu sichern.
Zu den wichtigsten Punkten des Abkommens gehören:
Bisher unversteuerte Kapitalanlagen werden pauschal nachversteuert, und zwar zu Steuersätzen von 21 Prozent bis 41 Prozent (der genaue Steuersatz ist abhängig von der Haltedauer und vom Umfang des betroffenen Kapitalvermögens). Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz. Um ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung von CHF 2 Mrd. verpflichtet. Im Rahmen des erweiterten Informationsaustausches sind bis zu 1.300 deutsche Auskunftsersuchen an die Schweiz innerhalb eines Zweijahreszeitraums zulässig.Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 25./26. Oktober vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. November 2012 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
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