17.10.2012 16:53 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Forderungen nach Transparenz sind scheinheilig
Kurzfassung: Forderungen nach Transparenz sind scheinheiligAnlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses zum Thema Abgeordnetenbestechung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktio ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 17.10.2012] Forderungen nach Transparenz sind scheinheilig
Anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses zum Thema Abgeordnetenbestechung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Es ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten: Bei den Nebeneinkünften von Peer Steinbrück scheinen Union und FDP um den kritischsten Kommentar zu konkurrieren, aber wenn es um die gesetzgeberische Umsetzung von Transparenz und Antikorruption geht, blockiert die Koalition in altbewährter Manier.
Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Abgeordnetenbestechung ergibt sich sowohl aus dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates aus dem Jahre 1999 als auch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption aus 2003. Sollte die Koalition bei ihrer Haltung bleiben, und davon können wir nach der Anhörung des Rechtsausschusses ausgehen, kann das Übereinkommen nicht ratifiziert werden. Dies ist umso peinlicher, als dass Tschechien das Übereinkommen in Kürze als letzter EU-Mitgliedsstaat ratifizieren wird.
Nicht erst seit dem Schreiben der führenden Unternehmen an die Vorsitzenden der Fraktionen des Deutschen Bundestages wissen wir: Mit dieser Haltung schadet die Koalition unserem Ansehen in der Welt.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
Anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses zum Thema Abgeordnetenbestechung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Es ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten: Bei den Nebeneinkünften von Peer Steinbrück scheinen Union und FDP um den kritischsten Kommentar zu konkurrieren, aber wenn es um die gesetzgeberische Umsetzung von Transparenz und Antikorruption geht, blockiert die Koalition in altbewährter Manier.
Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Abgeordnetenbestechung ergibt sich sowohl aus dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates aus dem Jahre 1999 als auch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption aus 2003. Sollte die Koalition bei ihrer Haltung bleiben, und davon können wir nach der Anhörung des Rechtsausschusses ausgehen, kann das Übereinkommen nicht ratifiziert werden. Dies ist umso peinlicher, als dass Tschechien das Übereinkommen in Kürze als letzter EU-Mitgliedsstaat ratifizieren wird.
Nicht erst seit dem Schreiben der führenden Unternehmen an die Vorsitzenden der Fraktionen des Deutschen Bundestages wissen wir: Mit dieser Haltung schadet die Koalition unserem Ansehen in der Welt.
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, 11011 Berlin, Deutschland
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