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Bei einzelnem Verstoß auch mehrfache Abmahnungen durch Dritte rechtens
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Eine einzelne Abmahnung an den Verletzer eines Schutzrechtes wird grundsätzlich ausreichen, um einen Verstoß zu ahnden. In bestimmten Fällen kann es jedoch zu mehrfachen Abmahnungen kommen. ... weiter lesen Quelle
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