Versicherungsschutz beim Fahren ohne Winterreifen

Versicherungsschutz beim Fahren ohne Winterreifen
Kurzfassung: Versicherungsschutz beim Fahren ohne Winterreifen
[www.kfzversicherungsvergleich.net - 18.10.2012] Der Herbst ist in vollem Gange, das Laub wirbelt über die Straßen und die ersten frostigen Nächte stehen uns bevor. So langsam sollten die Winterreifen aus der Garage geholt oder neue Exemplare gekauft werden! Das Benutzen von Winterreifen schützt nicht nur Leben und Auto, sondern schont auch den Geldbeutel, denn: Der Versicherungsschutz beim Fahren ohne Winterreifen ist stark eingeschränkt.

Seit Dezember 2010 gibt es in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht, nach der ein Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte- und matsch und Reif- und Eisglätte nur mit geeigneten Reifen geführt werden darf. Die Eignung ist klar festgelegt - meist weisen die Kennzeichnung "M+S" oder ein Schneeflockensymbol auf die richtigen Reifen hin, der Reifenmarkt in Ihrer Nähe hilft Ihnen jedoch sicherlich gerne weiter, auch beim Wechseln. Die speziell für den Winter entwickelten Reifen sorgen durch das richtige Profil und optimale Beschaffenheit für den nötigen Grip bei Kälte, vereisten Straßen und Schneefall.

Während der kalten Jahreszeit gehen die Zahlen von Verkehrsunfällen nach oben und Versicherungsunternehmen haben jede Menge Schadensfälle abzuwickeln - kein Wunder also, das auch die Beiträge zu Kfz-Versicherungen steigen. Doch noch immer gibt es eine hohe Anzahl an Fahrern, die Ihre Wagen bei kalten Witterungsverhältnissen ohne Winterreifen in Bewegung setzen. Dabei ist der Versicherungsschutz beim Fahren ohne Winterreifen recht klar geregelt.

Die Kfz-Versicherung hat in ihren Bestimmungen nicht den Einsatz von Winterreifen geregelt, sie schreibt eine geeignete Bereifung vor. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Fahrzeughalter mit Sommerreifen unterwegs war. Auch die Vollkaskoversicherung zahlt, hier ist jedoch zu beachten: Ist die Ursache des Unfalls auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen und hätte durch entsprechend geeignete Winterreifen verhindert werden können, dann kann das Versicherungsunternehmen die Leistungen kürzen. Dies wird je nach Fall separat entschieden.
Also besser bereits frühzeitig im Oktober an die Winterreifen denken und somit erst gar keine Gedanken an den Versicherungsschutz beim Fahren ohne Winterreifen verschwenden müssen!
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