18.10.2012 14:25 Uhr in Auto & Motorrad und in Wirtschaft & Finanzen von www.kfzversicherungsvergleich.net
Unkompliziert den KFZ Versicherer wechseln
Unkompliziert den KFZ Versicherer wechselnKurzfassung: Ärgern Sie sich, weil Sie eine KFZ Versicherung abgeschlossen hatten, die sich im Laufe des Jahres als zu teuer heraus stellte? Oder die zu wenig Service bietet? Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, ganz unkompliziert den KFZ Versicherer wechseln zu können.
[www.kfzversicherungsvergleich.net - 18.10.2012] Ein Jahr abwarten
Natürlich können Sie auch während des ersten Jahres der Neuversicherung wieder kündigen. Allerdings müssen Sie dann damit rechnen, dass der Versicherer Sie umstufen wird, und zwar auf einen Tarif, der auf Grund der Kürze der Laufzeit wesentlich teurer sein wird. Dazu sind die Versicherer auch berechtigt. Deshalb sollte man das erste Jahr abwarten, danach kann man ganz unkompliziert den KFZ Versicherer wechseln.
Den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen
In der Regel endet ein Versicherungsjahr zum 31.12. eines jeden Jahres. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss das Schreiben bis zum 30.11. bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Dieses Kündigungsschreiben muss auf jeden Fall mit der Versicherungsnummer versehen werden, so dass die Zuordnung auch wirklich erfolgen kann. Es bietet sich ebenfalls an, die Kündigung per Einschreiben los zu schicken, um immer einen Beleg in der Hand zu haben, will man unkompliziert den KFZ Versicherer wechseln.
Andere Möglichkeiten für eine Kündigung
Sie müssen aber nicht immer darauf warten, dass der Ende des Novembers naht, denn Sie können auch dann ganz unkompliziert den KFZ Versicherer wechseln, falls Ihre bestehende Versicherung den Beitrag erhöht. Meist geschieht dies zwar auch im November, zum Teil sogar erst im Januar. Aber selbst dann können Sie sich einer neuen Versicherung noch zuwenden, und zwar noch rückwirkend zum 31.12. Sollten Sie sich ein neues Auto anschaffen, dann kündigen Sie sowieso Ihre alte Versicherung und die Wahl der neuen Gesellschaft steht Ihnen offen. Ihr alter Schutz endet bei Abmeldung des Wagens in der Zulassungsstelle, beziehungsweise beginnt dort dann auch wieder. Im Falle eines Schadens hat aber nicht nur der Versicherte, sondern auch der Versicherer die Möglichkeit, innerhalb eines Monat den Vertrag zu kündigen.
Beachtet man also ein paar Fristen, ist es in keinster Weise ein Problem, den KFZ Versicherer zu wechseln.
Natürlich können Sie auch während des ersten Jahres der Neuversicherung wieder kündigen. Allerdings müssen Sie dann damit rechnen, dass der Versicherer Sie umstufen wird, und zwar auf einen Tarif, der auf Grund der Kürze der Laufzeit wesentlich teurer sein wird. Dazu sind die Versicherer auch berechtigt. Deshalb sollte man das erste Jahr abwarten, danach kann man ganz unkompliziert den KFZ Versicherer wechseln.
Den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen
In der Regel endet ein Versicherungsjahr zum 31.12. eines jeden Jahres. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss das Schreiben bis zum 30.11. bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Dieses Kündigungsschreiben muss auf jeden Fall mit der Versicherungsnummer versehen werden, so dass die Zuordnung auch wirklich erfolgen kann. Es bietet sich ebenfalls an, die Kündigung per Einschreiben los zu schicken, um immer einen Beleg in der Hand zu haben, will man unkompliziert den KFZ Versicherer wechseln.
Andere Möglichkeiten für eine Kündigung
Sie müssen aber nicht immer darauf warten, dass der Ende des Novembers naht, denn Sie können auch dann ganz unkompliziert den KFZ Versicherer wechseln, falls Ihre bestehende Versicherung den Beitrag erhöht. Meist geschieht dies zwar auch im November, zum Teil sogar erst im Januar. Aber selbst dann können Sie sich einer neuen Versicherung noch zuwenden, und zwar noch rückwirkend zum 31.12. Sollten Sie sich ein neues Auto anschaffen, dann kündigen Sie sowieso Ihre alte Versicherung und die Wahl der neuen Gesellschaft steht Ihnen offen. Ihr alter Schutz endet bei Abmeldung des Wagens in der Zulassungsstelle, beziehungsweise beginnt dort dann auch wieder. Im Falle eines Schadens hat aber nicht nur der Versicherte, sondern auch der Versicherer die Möglichkeit, innerhalb eines Monat den Vertrag zu kündigen.
Beachtet man also ein paar Fristen, ist es in keinster Weise ein Problem, den KFZ Versicherer zu wechseln.
Weitere Informationen
www.kfzversicherungsvergleich.net, Herr Andre Finzel
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Deutschland
Tel.: 06071-826438; http://kfzversicherungsvergleich.net
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