18.10.2012 16:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von Piratenpartei Deutschland
UN-Menschenrechtsausschuss: Deutsche Informationsfreiheitsgesetze in der Kritik
Kurzfassung: UN-Menschenrechtsausschuss: Deutsche Informationsfreiheitsgesetze in der KritikDeutschland steht im UN-Menschenrechtsausschuss wegen seiner unzureichenden Umsetzung des Rechts auf Informationszugang u ...
[Piratenpartei Deutschland - 18.10.2012] UN-Menschenrechtsausschuss: Deutsche Informationsfreiheitsgesetze in der Kritik
Deutschland steht im UN-Menschenrechtsausschuss wegen seiner unzureichenden Umsetzung des Rechts auf Informationszugang unter Kritik. Der Menschenrechtsausschuss behandelt auf seiner Tagung in Genf am 18. und 19. Oktober die Deutschland betreffenden Themen. Dort weist Walter Keim im Auftrag des Ostsee-NGO-Forums darauf hin, dass in einigen deutschen Bundesländern anders als in den meisten Ländern der Welt das Recht auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung nicht gesetzlich garantiert ist. Auch die Piratenpartei Deutschland kritisierte dies schon mehrfach.
Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland, dass sich jetzt schon der UN-Menschenrechtsausschuss mit diesem Thema beschäftigt. Bürger haben ein Recht auf Information über das Handeln des Staats, welches unabhängig vom Bundesland zu gewähren sein sollte. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, so Sebastian Nerz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, das den Bürgern Zugang zu allen hoheitlichen und fiskalischen Verwaltungsvorgängen gewährleistet. Das Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft soll keine Begründung erfordern, kurzfristig gewährt werden und bei einfachen Auskünften kostenlos sein.
Noch immer haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Bayern und Niedersachsen kein solches Informationsfreiheitsgesetz, obwohl das Recht auf Information laut Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Menschenrecht ist. Dieser Umstand wurde schon 2007 von der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO), zu deren Gründungsmitgliedern Deutschland gehört, kritisiert. Bisher verhängte die GRECO keine Maßnahmen gegen Deutschland.
Bisher haben 89 Länder ein Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt. Deutschland befindet sich im internationalen Vergleich auf Platz 85. Nur Österreich und Griechenland schneiden in Europa schlechter ab, ergänzt Nerz.
[1] http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/hrcs106.htm
[2] http://home.broadpark.no /~wkeim/files/if-dimr-pbt.htm
[3] http://www.piratenpartei.de/2012/10/05/informationsfreiheitsgesetz-proaktives-veroffentlichen-in-hamburg /
[4] https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Informationsfreiheitsgesetze
[5] http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin
Fon: +49 30 27572040
Fax: +49 30 609897-517
E-Mail: gs_anfragen@piratenpartei.de
Deutschland steht im UN-Menschenrechtsausschuss wegen seiner unzureichenden Umsetzung des Rechts auf Informationszugang unter Kritik. Der Menschenrechtsausschuss behandelt auf seiner Tagung in Genf am 18. und 19. Oktober die Deutschland betreffenden Themen. Dort weist Walter Keim im Auftrag des Ostsee-NGO-Forums darauf hin, dass in einigen deutschen Bundesländern anders als in den meisten Ländern der Welt das Recht auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung nicht gesetzlich garantiert ist. Auch die Piratenpartei Deutschland kritisierte dies schon mehrfach.
Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland, dass sich jetzt schon der UN-Menschenrechtsausschuss mit diesem Thema beschäftigt. Bürger haben ein Recht auf Information über das Handeln des Staats, welches unabhängig vom Bundesland zu gewähren sein sollte. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, so Sebastian Nerz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, das den Bürgern Zugang zu allen hoheitlichen und fiskalischen Verwaltungsvorgängen gewährleistet. Das Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft soll keine Begründung erfordern, kurzfristig gewährt werden und bei einfachen Auskünften kostenlos sein.
Noch immer haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Bayern und Niedersachsen kein solches Informationsfreiheitsgesetz, obwohl das Recht auf Information laut Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Menschenrecht ist. Dieser Umstand wurde schon 2007 von der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO), zu deren Gründungsmitgliedern Deutschland gehört, kritisiert. Bisher verhängte die GRECO keine Maßnahmen gegen Deutschland.
Bisher haben 89 Länder ein Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt. Deutschland befindet sich im internationalen Vergleich auf Platz 85. Nur Österreich und Griechenland schneiden in Europa schlechter ab, ergänzt Nerz.
[1] http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/hrcs106.htm
[2] http://home.broadpark.no /~wkeim/files/if-dimr-pbt.htm
[3] http://www.piratenpartei.de/2012/10/05/informationsfreiheitsgesetz-proaktives-veroffentlichen-in-hamburg /
[4] https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Informationsfreiheitsgesetze
[5] http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
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