18.10.2012 16:20 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Neue Impulse für den Presse- und Medienmarkt durch gelockerte Wettbewerbsbeschränkungen
Kurzfassung: Neue Impulse für den Presse- und Medienmarkt durch gelockerte WettbewerbsbeschränkungenNächster Schritt wird die Einführung des Leistungsschutzrechts für PresseverlegerAm heutigen Donnerstag vera ...
[CDU/CSU-Fraktion - 18.10.2012] Neue Impulse für den Presse- und Medienmarkt durch gelockerte Wettbewerbsbeschränkungen
Nächster Schritt wird die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger
Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darin sind Reformen zur Lockerung der Pressefusionskontrolle und eine gesetzliche Regelung zu freiwilligen Branchenvereinbarungen für die Grossisten- und die Verlegerverbände über den Pressevertrieb enthalten. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und der zuständige Berichterstatter Reinhard Grindel:
"Die 8. GWB-Novelle enthält wichtige wettbewerbsrechtliche Weichenstellungen für die Medienpolitik. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Deutsche Bundestag mit der Reform der Pressefusionskontrolle und der gesetzlichen Regelung zum Presse-Grosso als Handelsstufe zwischen Verlag und Einzelhändler, dem Presse- und Medienmarkt neue Impulse verleiht.
Im Bereich der Pressefusionskontrolle werden wir die Aufgreifschwelle erhöhen, die Bagatellmarktklausel lockern und die Regelungen zu Sanierungsfusionen flexibilisieren. Das bedeutet konkrete Verbesserungen für die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und mittelbar auch für die Journalistinnen und Journalisten. Ein allzu starres kartellrechtliches Korsett schadet den Presse- und Medienanbietern in unserem Land, wenn gleichzeitig neue internationale Wettbewerber wie Google nahezu unreguliert operieren können.
Neu führen wir die Möglichkeit zu freiwilligen Branchenvereinbarungen für den Bundesverband Presse-Grosso und die Verlegerverbände über den Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten durch die Presse-Grossisten ein. Damit wollen wir unser bewährtes und weltweit vorbildliches Pressevertriebssystem erhalten. Das Presse-Grosso garantiert Medienvielfalt, Netzneutralität und Überallerhältlichkeit von Zeitungen und Zeitschriften. Durch mehrere Gerichtsurteile war dies in Frage gestellt. Darauf geben wir mit dem Gesetz eine entschiedene Antwort.
Mit den Reformen der Pressefusionskontrolle und der Stabilisierung des Presse-Grosso setzen wir zentrale medienpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Als nächsten Schritt werden wir das Leistungsschutzrecht für Presseverleger einführen."
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage und in unserem Presse-Twitter-Kanal @cducsupm.
Kurz-URL: http://cducsu.cc/REgAiI
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Nächster Schritt wird die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger
Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darin sind Reformen zur Lockerung der Pressefusionskontrolle und eine gesetzliche Regelung zu freiwilligen Branchenvereinbarungen für die Grossisten- und die Verlegerverbände über den Pressevertrieb enthalten. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und der zuständige Berichterstatter Reinhard Grindel:
"Die 8. GWB-Novelle enthält wichtige wettbewerbsrechtliche Weichenstellungen für die Medienpolitik. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Deutsche Bundestag mit der Reform der Pressefusionskontrolle und der gesetzlichen Regelung zum Presse-Grosso als Handelsstufe zwischen Verlag und Einzelhändler, dem Presse- und Medienmarkt neue Impulse verleiht.
Im Bereich der Pressefusionskontrolle werden wir die Aufgreifschwelle erhöhen, die Bagatellmarktklausel lockern und die Regelungen zu Sanierungsfusionen flexibilisieren. Das bedeutet konkrete Verbesserungen für die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und mittelbar auch für die Journalistinnen und Journalisten. Ein allzu starres kartellrechtliches Korsett schadet den Presse- und Medienanbietern in unserem Land, wenn gleichzeitig neue internationale Wettbewerber wie Google nahezu unreguliert operieren können.
Neu führen wir die Möglichkeit zu freiwilligen Branchenvereinbarungen für den Bundesverband Presse-Grosso und die Verlegerverbände über den Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten durch die Presse-Grossisten ein. Damit wollen wir unser bewährtes und weltweit vorbildliches Pressevertriebssystem erhalten. Das Presse-Grosso garantiert Medienvielfalt, Netzneutralität und Überallerhältlichkeit von Zeitungen und Zeitschriften. Durch mehrere Gerichtsurteile war dies in Frage gestellt. Darauf geben wir mit dem Gesetz eine entschiedene Antwort.
Mit den Reformen der Pressefusionskontrolle und der Stabilisierung des Presse-Grosso setzen wir zentrale medienpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Als nächsten Schritt werden wir das Leistungsschutzrecht für Presseverleger einführen."
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