Was zeichnet ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken aus?
Alle Risiken ganzheitlich in einer Police inkludiert - Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel und NebenbetriebeKurzfassung: Jeder Apothekeninhaber ist sich letzten Endes bewusst, dass die Risikoabsicherung seines Betriebes einer professionellen Bewältigung bedarf und das nicht nur aus Kostengründen. Ein Ansatz dazu ist die Allrisk-Versicherung PharmaRisk von der ApoRisk GmbH, bei der z.B. neben den Standardrisiken auch Mehrbesitz oder Nebenbetriebe (Versandgeschäft, Sanitätshandel oder Reformhäuser) mit derselben Police versichert werden können.
[ApoRisk GmbH - 18.10.2012] Karlsruhe, 18. Oktober 2012 - Die Apotheken in Deutschland befinden sich seit einiger Zeit in einer Umbruchsituation. Um bei den Neuerungen wie die ApBetrO, AMNOG II, Packungsgrößenverordnung oder den Regelungen zu Mehrbesitz und Versandhandel die gesamte betriebswirtschaftliche Situation der Apotheke weiter im Blick zu behalten, empfiehlt das IFH (Institut für Handelsforschung) in Köln die Unterstützung durch ein Apotheken-Benchmarking. Welche Apothekerin oder welcher Apotheker möchte bei solchen Beanspruchungen in dem eher als Nebenkriegsschauplatz angesehenen Bereich der Risikoabsicherung deshalb unnötigen Aufwand betreiben? Auch wenn jeder Apothekeninhaber letzten Endes weiß, dass die Risikoabsicherung einer professionellen Bewältigung bedarf und das nicht nur aus Kostengründen. Ein Ansatz dazu ist die Allrisk-Versicherung PharmaRisk von der ApoRisk GmbH, bei der z.B. neben den Standardrisiken auch Mehrbesitz oder Nebenbetriebe (Versandgeschäft, Sanitätshandel oder Reformhäuser) mit derselben Police versichert werden können. Damit hat der Apotheker eine wirtschaftliche Lösung für die gesamte Risikoabsicherung all seiner Filialen und Unternehmungen aus einer Hand.
Je mehr die aktuellen Tendenzen zur Marktliberalisierung der Gesundheitsstrukturen umgesetzt und je mehr den Apotheken zusätzlich neue Arbeitsfelder zugedacht werden, desto dringlicher wird eine rationelle Organisation der Geschäftsabläufe des Apothekenbetriebes. Bestes Beispiel für die gestiegenen Aufgabenfelder ist die seit kurzem geltende neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die unter anderem erstmals ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) verpflichtend vorschreibt oder für Verblistern und Parenteraliaherstellung gesonderte Räume fordert. Das bedeutet - wenn auch mit Übergangsfristen - neue Investitionen und neue Abläufe. Da stellt sich dann auch zwangsläufig die Frage, wie lassen sich solche Investitionen und auch andere Risiken des Unternehmens ohne allzu großen persönlichen Aufwand, aber trotzdem vollständig, gesetzessicher und kostenoptimal absichern.
Die Kosten für die konkrete Absicherung sind ein wichtiger Aspekt. Genauso wichtig ist aber, dass die Apotheke aufbauend auf der Analyse eines Experten sowohl alle gesetzlichen Vorgaben sicher erfüllt, als auch alle die Risiken erfasst werden, die im Schadensfall solche Auswirkungen haben können, dass sie die gesamte Existenz der Apotheke gefährden. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählt z.B. die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter mit dem tariflich vorgeschriebenen Pflichtbetrag vom Apothekeninhaber. Ein Beispiel, bei dem ein Fehler leicht an die Substanzgrenze eines nicht versicherten Betriebes gehen könnte, ist, dass der Apotheker persönlich dem Patienten oder Kunden gegenüber für alle Schäden haftet, die aus seinem Handeln oder auch durch Fehler der Mitarbeiter entstanden sind.
Um sich ungeachtet dessen voll auf seine Kernaufgabe, nämlich die Beratung und die Versorgung mit Medikamenten von täglich 3,5 Millionen Patienten in Deutschland (Hochrechnung IFH), konzentrieren zu können, ist es wichtig, dass dem Apotheker im Bereich der Risikoabsicherung mit PharmaRisk ein entsprechend umfassend strukturiertes und wirtschaftliches Angebot zur Verfügung steht. In einer einzigen Police lassen sich unkompliziert alle Betriebsarten wie vorhandene Filialen oder ein Reformhaus, etc. integrieren, wobei die Bemessungsgrundlage der Gesamtumsatz der Apotheke mit allen weiteren Unternehmungen ist.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Jahres-Netto-Umsatz. Sie ist die einfach zu ermittelnde Grundlage der Prämie. Das ergibt eine gut ausgestattete Versicherungssumme für den Ernstfall, die sich an dem tatsächlich abzusichernden Wert orientiert. Die PharmaRisk-Police beinhaltet zudem eine genaue Anpassung rückwirkend am Ende des Jahres, das heißt, wenn das Umsatzziel verfehlt wird, wird die Versicherungssumme entsprechend angepasst und es gibt Geld zurück oder wird nachgezahlt. Mit einem Rechnertool auf dem Portal http://pharmarisk.de/pharmarisk-rechner.html lässt sich die Prämie auch einfach mit einigen Klicks herleiten.
Die Leistungen von PharmaRisk gelten natürlich ebenfalls für alle angegliederten Filialen und Betriebe. Bis zur Höhe der Versicherungssumme sind das neben den Sachsubstanzschäden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Glasbruch, Elektronik, Werkverkehr, etc.) und der Absicherung von dadurch verursachten Betriebsunterbrechungen und Ertragsausfällen im Besonderen auch die Betriebs- und Produkthaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie sind pauschal mit dem 2-fachen der Versicherungssumme bis zu einer Höchstentschädigung von 19 Millionen EUR mit abgesichert. Nachzulesen ist der Umfang der Risiken in der neu aufgestellten Checkliste: (http://www.pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste.html)
Alle nicht erkannten Risiken wären im Schadensfall ein zusätzliches Kostenrisiko und belasteten die Wirtschaftlichkeit. Bei PharmaRisk braucht der Apotheker sich aber keine Gedanken zu machen, welche Risiken jetzt versichert sind und welche nicht. Denn versichert sind auch alle noch "unbenannte Gefahren", sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Diese inkludierte unbenannte Gefahrenabsicherung bringt einen weiteren Vorteil: die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht der Versicherte als versicherungstechnischer Laie eine Ersatzpflichtigkeit seitens des Versicherers nachweisen muss, sondern der Versicherer hat den Beweis zu erbringen, dass ein angezeigter Schaden nicht zum Versicherungsschutz des Vertrages gehört.
Je mehr die aktuellen Tendenzen zur Marktliberalisierung der Gesundheitsstrukturen umgesetzt und je mehr den Apotheken zusätzlich neue Arbeitsfelder zugedacht werden, desto dringlicher wird eine rationelle Organisation der Geschäftsabläufe des Apothekenbetriebes. Bestes Beispiel für die gestiegenen Aufgabenfelder ist die seit kurzem geltende neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die unter anderem erstmals ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) verpflichtend vorschreibt oder für Verblistern und Parenteraliaherstellung gesonderte Räume fordert. Das bedeutet - wenn auch mit Übergangsfristen - neue Investitionen und neue Abläufe. Da stellt sich dann auch zwangsläufig die Frage, wie lassen sich solche Investitionen und auch andere Risiken des Unternehmens ohne allzu großen persönlichen Aufwand, aber trotzdem vollständig, gesetzessicher und kostenoptimal absichern.
Die Kosten für die konkrete Absicherung sind ein wichtiger Aspekt. Genauso wichtig ist aber, dass die Apotheke aufbauend auf der Analyse eines Experten sowohl alle gesetzlichen Vorgaben sicher erfüllt, als auch alle die Risiken erfasst werden, die im Schadensfall solche Auswirkungen haben können, dass sie die gesamte Existenz der Apotheke gefährden. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählt z.B. die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter mit dem tariflich vorgeschriebenen Pflichtbetrag vom Apothekeninhaber. Ein Beispiel, bei dem ein Fehler leicht an die Substanzgrenze eines nicht versicherten Betriebes gehen könnte, ist, dass der Apotheker persönlich dem Patienten oder Kunden gegenüber für alle Schäden haftet, die aus seinem Handeln oder auch durch Fehler der Mitarbeiter entstanden sind.
Um sich ungeachtet dessen voll auf seine Kernaufgabe, nämlich die Beratung und die Versorgung mit Medikamenten von täglich 3,5 Millionen Patienten in Deutschland (Hochrechnung IFH), konzentrieren zu können, ist es wichtig, dass dem Apotheker im Bereich der Risikoabsicherung mit PharmaRisk ein entsprechend umfassend strukturiertes und wirtschaftliches Angebot zur Verfügung steht. In einer einzigen Police lassen sich unkompliziert alle Betriebsarten wie vorhandene Filialen oder ein Reformhaus, etc. integrieren, wobei die Bemessungsgrundlage der Gesamtumsatz der Apotheke mit allen weiteren Unternehmungen ist.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Jahres-Netto-Umsatz. Sie ist die einfach zu ermittelnde Grundlage der Prämie. Das ergibt eine gut ausgestattete Versicherungssumme für den Ernstfall, die sich an dem tatsächlich abzusichernden Wert orientiert. Die PharmaRisk-Police beinhaltet zudem eine genaue Anpassung rückwirkend am Ende des Jahres, das heißt, wenn das Umsatzziel verfehlt wird, wird die Versicherungssumme entsprechend angepasst und es gibt Geld zurück oder wird nachgezahlt. Mit einem Rechnertool auf dem Portal http://pharmarisk.de/pharmarisk-rechner.html lässt sich die Prämie auch einfach mit einigen Klicks herleiten.
Die Leistungen von PharmaRisk gelten natürlich ebenfalls für alle angegliederten Filialen und Betriebe. Bis zur Höhe der Versicherungssumme sind das neben den Sachsubstanzschäden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Glasbruch, Elektronik, Werkverkehr, etc.) und der Absicherung von dadurch verursachten Betriebsunterbrechungen und Ertragsausfällen im Besonderen auch die Betriebs- und Produkthaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie sind pauschal mit dem 2-fachen der Versicherungssumme bis zu einer Höchstentschädigung von 19 Millionen EUR mit abgesichert. Nachzulesen ist der Umfang der Risiken in der neu aufgestellten Checkliste: (http://www.pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste.html)
Alle nicht erkannten Risiken wären im Schadensfall ein zusätzliches Kostenrisiko und belasteten die Wirtschaftlichkeit. Bei PharmaRisk braucht der Apotheker sich aber keine Gedanken zu machen, welche Risiken jetzt versichert sind und welche nicht. Denn versichert sind auch alle noch "unbenannte Gefahren", sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Diese inkludierte unbenannte Gefahrenabsicherung bringt einen weiteren Vorteil: die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht der Versicherte als versicherungstechnischer Laie eine Ersatzpflichtigkeit seitens des Versicherers nachweisen muss, sondern der Versicherer hat den Beweis zu erbringen, dass ein angezeigter Schaden nicht zum Versicherungsschutz des Vertrages gehört.
Weitere Informationen
ApoRisk GmbH, Herr Arslan Günder
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4, 76133 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721. 16 10 66-0; http://www.aporisk.de
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