19.10.2012 09:52 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Nichts ist sozialer als der funktionsfähige Wettbewerb
Kurzfassung: Nichts ist sozialer als der funktionsfähige WettbewerbUnternehmerische Freiheit bewahrenDie unionsgeführte Koalition hat am gestrigen Donnerstag im Deutschen Bundestag die achte Novelle des Gesetzes ...
[CDU/CSU-Fraktion - 19.10.2012] Nichts ist sozialer als der funktionsfähige Wettbewerb
Unternehmerische Freiheit bewahren
Die unionsgeführte Koalition hat am gestrigen Donnerstag im Deutschen Bundestag die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Damit verbessert sie die Rahmenbedingungen für einen funktionsfähigen, fairen und sozialen Wettbewerb. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:
"Mit dem Beschluss hat der Deutsche Bundestag quasi die achte Novelle des Grundgesetzes der Sozialen Marktwirtschaft verabschiedet. Denn der Kerngedanke der Sozialen Marktwirtschaft ist es, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. Das GWB sorgt dabei für einen funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerb auf unseren Märkten - ganz im Sinne seines Vaters Ludwig Erhard.
Anders als der unregulierte Raubtierkapitalismus oder die menschenverachtende Planwirtschaft ist unsere Marktwirtschaft wirklich sozial. Sie dient den Bedürfnissen der Menschen und nicht umgekehrt!
Seiner essentiellen Rolle als Hüter des Wettbewerbs ist das GWB in der Vergangenheit weitgehend gerecht geworden. Mit der Novellierung erfolgen Nachbesserungen in den Kernbereichen der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen.
Zukünftig unterliegt erstens das wettbewerbliche Handeln der gesetzlichen Krankenkassen dem Kartellrecht. Durch die Reformgesetze der vergangenen Jahre sind die wettbewerblichen Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt worden. So wurden beispielsweise die Möglichkeiten der Krankenkassen, Selektivverträge abzuschließen, erweitert. Auch können sie in erweitertem Umfang Wahltarife oder Satzungsleistungen anbieten. Darüber hinaus stellt der 2011 eingeführte kassenindividuelle Zusatzbeitrag ein zentrales Unterscheidungskriterium im Wettbewerb dar. Es ist daher nur logisch, das Kartellrecht auch auf die Krankenkassen auszuweiten.
Die effiziente Versorgung der Patienten wird darunter nicht leiden. Konflikte mit dem Kooperationsgebot der Krankenkassen nach dem Sozialrecht sind ebenfalls nicht zu erwarten. Denn grundsätzlich bleibt auch weiterhin ein gemeinsames Handeln der Krankenkassen möglich, zum Beispiel beim Mammographie-Screening.
Zweitens wird das Verbot der Preis-Kosten-Schere um weitere fünf Jahre verlängert. Wir stärken damit die kleinen und mittleren Tankstellenbetreiber. Auch die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird um weitere fünf Jahre verlängert. Diese ist notwendig, da im Energiebereich immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht.
Drittens stärkt die Novelle den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen. Wir heben die Aufgreifschwelle für die Fusion von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen von 25 Mio. Umsatz auf 62,5 Mio. Euro. Dies erlaubt mehr Fusionen von kleinen und mittleren Verlagen und stärkt die Medienlandschaft. Gleichzeitig bleiben kleine Marktteilnehmer vor einer Übernahme durch große Verlage geschützt.
Zur Sicherung der Pressevielfalt werden zudem Sanierungsfusionen von Verlagen erleichtert. Dies ist insbesondere bei regionalen Zeitungen relevant. Uns ist es lieber, kleine Verlage werden übernommen als das sie aus wirtschaftlichen Gründen ganz aus dem Markt ausscheiden. Darüber hinaus wird das bewährte Presse Grosso-System durch eine Betrauungslösung rechtlich abgesichert. Dies stärkt die Pressevielfalt vor allem in den ländlichen Räumen.
Insgesamt beweist die christlich-liberale Koalition mit der Novellierung des GWB wirtschaftspolitischen Sachverstand und bewahrt die unternehmerische Freiheit auf den Märkten. Gemäß dem ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Herrn Wernhard Möschel, dient dies allen, denn: ‚Die Erfahrung zeigt, dass da, wo Märkte funktionieren, jeder kriegt, was er will."
Kontakt:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Unternehmerische Freiheit bewahren
Die unionsgeführte Koalition hat am gestrigen Donnerstag im Deutschen Bundestag die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Damit verbessert sie die Rahmenbedingungen für einen funktionsfähigen, fairen und sozialen Wettbewerb. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:
"Mit dem Beschluss hat der Deutsche Bundestag quasi die achte Novelle des Grundgesetzes der Sozialen Marktwirtschaft verabschiedet. Denn der Kerngedanke der Sozialen Marktwirtschaft ist es, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. Das GWB sorgt dabei für einen funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerb auf unseren Märkten - ganz im Sinne seines Vaters Ludwig Erhard.
Anders als der unregulierte Raubtierkapitalismus oder die menschenverachtende Planwirtschaft ist unsere Marktwirtschaft wirklich sozial. Sie dient den Bedürfnissen der Menschen und nicht umgekehrt!
Seiner essentiellen Rolle als Hüter des Wettbewerbs ist das GWB in der Vergangenheit weitgehend gerecht geworden. Mit der Novellierung erfolgen Nachbesserungen in den Kernbereichen der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen.
Zukünftig unterliegt erstens das wettbewerbliche Handeln der gesetzlichen Krankenkassen dem Kartellrecht. Durch die Reformgesetze der vergangenen Jahre sind die wettbewerblichen Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt worden. So wurden beispielsweise die Möglichkeiten der Krankenkassen, Selektivverträge abzuschließen, erweitert. Auch können sie in erweitertem Umfang Wahltarife oder Satzungsleistungen anbieten. Darüber hinaus stellt der 2011 eingeführte kassenindividuelle Zusatzbeitrag ein zentrales Unterscheidungskriterium im Wettbewerb dar. Es ist daher nur logisch, das Kartellrecht auch auf die Krankenkassen auszuweiten.
Die effiziente Versorgung der Patienten wird darunter nicht leiden. Konflikte mit dem Kooperationsgebot der Krankenkassen nach dem Sozialrecht sind ebenfalls nicht zu erwarten. Denn grundsätzlich bleibt auch weiterhin ein gemeinsames Handeln der Krankenkassen möglich, zum Beispiel beim Mammographie-Screening.
Zweitens wird das Verbot der Preis-Kosten-Schere um weitere fünf Jahre verlängert. Wir stärken damit die kleinen und mittleren Tankstellenbetreiber. Auch die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird um weitere fünf Jahre verlängert. Diese ist notwendig, da im Energiebereich immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht.
Drittens stärkt die Novelle den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen. Wir heben die Aufgreifschwelle für die Fusion von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen von 25 Mio. Umsatz auf 62,5 Mio. Euro. Dies erlaubt mehr Fusionen von kleinen und mittleren Verlagen und stärkt die Medienlandschaft. Gleichzeitig bleiben kleine Marktteilnehmer vor einer Übernahme durch große Verlage geschützt.
Zur Sicherung der Pressevielfalt werden zudem Sanierungsfusionen von Verlagen erleichtert. Dies ist insbesondere bei regionalen Zeitungen relevant. Uns ist es lieber, kleine Verlage werden übernommen als das sie aus wirtschaftlichen Gründen ganz aus dem Markt ausscheiden. Darüber hinaus wird das bewährte Presse Grosso-System durch eine Betrauungslösung rechtlich abgesichert. Dies stärkt die Pressevielfalt vor allem in den ländlichen Räumen.
Insgesamt beweist die christlich-liberale Koalition mit der Novellierung des GWB wirtschaftspolitischen Sachverstand und bewahrt die unternehmerische Freiheit auf den Märkten. Gemäß dem ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Herrn Wernhard Möschel, dient dies allen, denn: ‚Die Erfahrung zeigt, dass da, wo Märkte funktionieren, jeder kriegt, was er will."
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