19.10.2012 14:21 Uhr in Energie & Umwelt von CDU/CSU-Fraktion
Weinbau in Steillagen erhalten
Kurzfassung: Weinbau in Steillagen erhaltenBesondere Qualitätsanforderungen festlegenDer Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend die Änderung des Weingesetzes beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Ar ...
[CDU/CSU-Fraktion - 19.10.2012] Weinbau in Steillagen erhalten
Besondere Qualitätsanforderungen festlegen
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend die Änderung des Weingesetzes beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und sein Stellvertreter Alois Gerig:
"Mit der Änderung des Weingesetzes nehmen wir eine Reihe sinnvoller Neuregelungen vor: Qualitäts- und Prädikatsweine können mit alten Kataster- oder Gewannnamen gekennzeichnet werden, sofern diese Namen in die Weinbergrolle eingetragen wurden. Schaumweine können wieder den Namen eines Landweingebietes tragen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, für Weine aus Steillagen und Terrassenlagen besondere Qualitätsanforderungen festzulegen.
Durch die neuen Kennzeichnungsmöglichkeiten können deutsche Weine im Wettbewerb mit in- und ausländischen Konkurrenzprodukten noch stärker an Profil gewinnen. Für die Weinwirtschaft schaffen wir so Möglichkeiten, die Vermarktung deutscher Weine zu verbessern. Die differenzierten Bezeichnungen helfen dem Verbraucher, bei Wein oder Schaumwein besser auswählen zu können.
Durch besondere Anforderungen für Steillagen- und Terrassenlagenweine soll die Qualität dieser Weine weiter gesteigert werden. Ziel dieser Neuregelung ist es, beim Verbraucher Akzeptanz dafür schaffen, dass sich die schwierigen Produktions¬bedingungen für diesen Wein im Preis widerspiegeln. Die Neuregelung soll dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit des Steillagenweinbaus zu verbessern und seinen Erhalt zu fördern. Der Steillagenweinbau ist nicht nur für die Pflege der gewachsenen Weinbaukulturlandschaft an Mosel, Neckar und Main unverzichtbar, sondern darüber hinaus auch für den Tourismus von großer Bedeutung.
Um den Weinbau in Deutschland langfristig zu sichern und um insbesondere den Steillagenweinbau zu erhalten, befürwortet die CDU/CSU, den in der EU bestehenden Anbaustopp für Reben zu verlängern. Eine Aufhebung des Anbaustopps in Europa würde dazu führen, dass die Produktion steigt und das Einkommen unserer Winzer massiv unter Druck gerät. Um die Existenz der überwiegend kleinen und mittelständischen Familienunternehmen nicht zu gefährden, ist die Bundesregierung gefordert, ihren richtigen Kurs beizubehalten und in Brüssel für eine Verlängerung des Anbaustopps einzutreten."
Kontakt:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Besondere Qualitätsanforderungen festlegen
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend die Änderung des Weingesetzes beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und sein Stellvertreter Alois Gerig:
"Mit der Änderung des Weingesetzes nehmen wir eine Reihe sinnvoller Neuregelungen vor: Qualitäts- und Prädikatsweine können mit alten Kataster- oder Gewannnamen gekennzeichnet werden, sofern diese Namen in die Weinbergrolle eingetragen wurden. Schaumweine können wieder den Namen eines Landweingebietes tragen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, für Weine aus Steillagen und Terrassenlagen besondere Qualitätsanforderungen festzulegen.
Durch die neuen Kennzeichnungsmöglichkeiten können deutsche Weine im Wettbewerb mit in- und ausländischen Konkurrenzprodukten noch stärker an Profil gewinnen. Für die Weinwirtschaft schaffen wir so Möglichkeiten, die Vermarktung deutscher Weine zu verbessern. Die differenzierten Bezeichnungen helfen dem Verbraucher, bei Wein oder Schaumwein besser auswählen zu können.
Durch besondere Anforderungen für Steillagen- und Terrassenlagenweine soll die Qualität dieser Weine weiter gesteigert werden. Ziel dieser Neuregelung ist es, beim Verbraucher Akzeptanz dafür schaffen, dass sich die schwierigen Produktions¬bedingungen für diesen Wein im Preis widerspiegeln. Die Neuregelung soll dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit des Steillagenweinbaus zu verbessern und seinen Erhalt zu fördern. Der Steillagenweinbau ist nicht nur für die Pflege der gewachsenen Weinbaukulturlandschaft an Mosel, Neckar und Main unverzichtbar, sondern darüber hinaus auch für den Tourismus von großer Bedeutung.
Um den Weinbau in Deutschland langfristig zu sichern und um insbesondere den Steillagenweinbau zu erhalten, befürwortet die CDU/CSU, den in der EU bestehenden Anbaustopp für Reben zu verlängern. Eine Aufhebung des Anbaustopps in Europa würde dazu führen, dass die Produktion steigt und das Einkommen unserer Winzer massiv unter Druck gerät. Um die Existenz der überwiegend kleinen und mittelständischen Familienunternehmen nicht zu gefährden, ist die Bundesregierung gefordert, ihren richtigen Kurs beizubehalten und in Brüssel für eine Verlängerung des Anbaustopps einzutreten."
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