Bayerischer Verfassungsgerichtshof lässt Volksbegehren zu Studienbeiträgen zu - Innenministerium leitet umgehend weitere Verfahrensschritte ein

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[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 22.10.2012] Bayerischer Verfassungsgerichtshof lässt Volksbegehren zu Studienbeiträgen zu - Innenministerium leitet umgehend weitere Verfahrensschritte ein

Volksbegehren 'Studienbeiträge'
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner heute verkündeten Entscheidung das beantragte Volksbegehren "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!" zugelassen. Das Gericht sieht Artikel 73 der Bayerischen Verfassung nicht berührt, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid und damit auch kein Volksbegehren stattfinden darf. In den Staatshaushalt und das parlamentarische Budgetrecht werde nach Ansicht des Gerichts nicht eingegriffen, weil die Studienbeiträge den Hochschulen als Körperschaftsvermögen direkt zufließen.
Das bayerische Innenministerium wird nunmehr das zugelassene Volksbegehren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der nächsten vier Wochen (bis spätestens 19. November 2012) im Staatsanzeiger bekannt machen und die 14-tägige Eintragungsfrist festsetzen, die frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger beginnt.

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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten. Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums. Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern. Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen. An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
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