22.10.2012 15:07 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerischer Verfassungsgerichtshof lässt Volksbegehren zu Studienbeiträgen zu - Innenministerium leitet umgehend weitere Verfahrensschritte ein
Kurzfassung: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lässt Volksbegehren zu Studienbeiträgen zu - Innenministerium leitet umgehend weitere Verfahrensschritte ein Volksbegehren 'Studienbeiträge' Der Bayerische Verfas ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 22.10.2012] Bayerischer Verfassungsgerichtshof lässt Volksbegehren zu Studienbeiträgen zu - Innenministerium leitet umgehend weitere Verfahrensschritte ein
Volksbegehren 'Studienbeiträge'
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner heute verkündeten Entscheidung das beantragte Volksbegehren "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!" zugelassen. Das Gericht sieht Artikel 73 der Bayerischen Verfassung nicht berührt, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid und damit auch kein Volksbegehren stattfinden darf. In den Staatshaushalt und das parlamentarische Budgetrecht werde nach Ansicht des Gerichts nicht eingegriffen, weil die Studienbeiträge den Hochschulen als Körperschaftsvermögen direkt zufließen.
Das bayerische Innenministerium wird nunmehr das zugelassene Volksbegehren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der nächsten vier Wochen (bis spätestens 19. November 2012) im Staatsanzeiger bekannt machen und die 14-tägige Eintragungsfrist festsetzen, die frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger beginnt.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2108
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Volksbegehren 'Studienbeiträge'
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner heute verkündeten Entscheidung das beantragte Volksbegehren "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!" zugelassen. Das Gericht sieht Artikel 73 der Bayerischen Verfassung nicht berührt, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid und damit auch kein Volksbegehren stattfinden darf. In den Staatshaushalt und das parlamentarische Budgetrecht werde nach Ansicht des Gerichts nicht eingegriffen, weil die Studienbeiträge den Hochschulen als Körperschaftsvermögen direkt zufließen.
Das bayerische Innenministerium wird nunmehr das zugelassene Volksbegehren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der nächsten vier Wochen (bis spätestens 19. November 2012) im Staatsanzeiger bekannt machen und die 14-tägige Eintragungsfrist festsetzen, die frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger beginnt.
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