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Auch für Kinder die älter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen
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Überschreitet ein Kind die Altersgrenze von drei Jahren besteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) trotzdem unter Umständen ein Unterhaltsanspruch für die die Kinder betreuenden Mutter. ... weiter lesen Quelle
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