23.10.2012 09:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Überschreitet ein Kind die Altersgrenze von drei Jahren besteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) trotzdem unter Umständen ein Unterhaltsanspruch für die die Kinder betreuenden Mutter.
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Autor der Pressemeldung "Auch für Kinder die älter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.