23.10.2012 11:18 Uhr in Auto & Motorrad von ADFC NRW
Licht ist Pflicht - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW gibt Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung
Kurzfassung: Licht ist Pflicht - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW gibt Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung[Düsseldorf] Schwache Funzeln, durchrutschende Dynamos, abgerissene Kabel, durchgebrannte Glühbi ...
[ADFC NRW - 23.10.2012] Licht ist Pflicht - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW gibt Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung
[Düsseldorf] Schwache Funzeln, durchrutschende Dynamos, abgerissene Kabel, durchgebrannte Glühbirnen oder ein durch Rost unterbrochener Stromkreis - diese Tücken der Beleuchtung kennen viele Radfahrer allzu gut. Die Tage werden kürzer und spätestens mit der Zeitumstellung am Wochenende gilt: Wer ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere. Wer auf dem Rad gut gesehen und als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden möchte, muss für ein funktionsfähiges Licht am Fahrrad sorgen und dies auch einschalten.
Gesetzlich vorgeschrieben sind eine dynamobetriebene Beleuchtung mit Frontscheinwerfer mit weißen Frontreflektor, Rücklicht mit integriertem Reflektor und rotem Rückstrahler, Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder Reflektoren in den Speichen sowie je zwei gelbe Reflektoren an der linken und rechten Pedale.
Ulrich Kalle (Geschäftsführer ADFC NRW) rät Radfahrern zu moderner wartungsarmer Lichttechnik: "Ein Nabendynamo, LED-Rücklicht mit Standlicht und LED-Frontscheinwerfer, im besten Fall mit Sensorautomatik, die bei widrigen Lichtverhältnissen automatisch das Licht einschaltet, sorgen dafür, dass Radfahrer kaum zu übersehen sind. Jetzt ist es Zeit Fahrräder technisch auf den neusten Stand zu bringen. Ein Laufrad mit Nabendynamo zum Nachrüsten ist heute schon für unter 100 Euro beim Fachhändler erhältlich." Insgesamt ist damit eine Umrüstung ab 150,- Euro möglich. "Gut angelegtes Geld", so Kalle weiter, "denn die sehr leichtgängigen Nabendynamos funktionieren sogar bei Schneematsch problemlos."
Radfahrer ohne Licht müssen mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 25 Euro rechnen und bei Unfällen im Dunkeln führt fehlendes Licht mindestens zur Zuweisung einer Teilschuld. Das kann deutlich teurer werden als eine gute Lichtanlage am Fahrrad zu installieren.
Wer die Beleuchtung an seinem Fahrrad nicht selbst warten oder überprüfen möchte, sollte sich an ein Fachgeschäft wenden. Viele Fahrradhändler bieten zum Winter eine preiswerte Inspektion in ihrer Werkstatt an.
Weitere Infos zum Thema Fahrradbeleuchtung unter
www.adfc.de/beleuchtung
[Düsseldorf] Schwache Funzeln, durchrutschende Dynamos, abgerissene Kabel, durchgebrannte Glühbirnen oder ein durch Rost unterbrochener Stromkreis - diese Tücken der Beleuchtung kennen viele Radfahrer allzu gut. Die Tage werden kürzer und spätestens mit der Zeitumstellung am Wochenende gilt: Wer ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere. Wer auf dem Rad gut gesehen und als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden möchte, muss für ein funktionsfähiges Licht am Fahrrad sorgen und dies auch einschalten.
Gesetzlich vorgeschrieben sind eine dynamobetriebene Beleuchtung mit Frontscheinwerfer mit weißen Frontreflektor, Rücklicht mit integriertem Reflektor und rotem Rückstrahler, Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder Reflektoren in den Speichen sowie je zwei gelbe Reflektoren an der linken und rechten Pedale.
Ulrich Kalle (Geschäftsführer ADFC NRW) rät Radfahrern zu moderner wartungsarmer Lichttechnik: "Ein Nabendynamo, LED-Rücklicht mit Standlicht und LED-Frontscheinwerfer, im besten Fall mit Sensorautomatik, die bei widrigen Lichtverhältnissen automatisch das Licht einschaltet, sorgen dafür, dass Radfahrer kaum zu übersehen sind. Jetzt ist es Zeit Fahrräder technisch auf den neusten Stand zu bringen. Ein Laufrad mit Nabendynamo zum Nachrüsten ist heute schon für unter 100 Euro beim Fachhändler erhältlich." Insgesamt ist damit eine Umrüstung ab 150,- Euro möglich. "Gut angelegtes Geld", so Kalle weiter, "denn die sehr leichtgängigen Nabendynamos funktionieren sogar bei Schneematsch problemlos."
Radfahrer ohne Licht müssen mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 25 Euro rechnen und bei Unfällen im Dunkeln führt fehlendes Licht mindestens zur Zuweisung einer Teilschuld. Das kann deutlich teurer werden als eine gute Lichtanlage am Fahrrad zu installieren.
Wer die Beleuchtung an seinem Fahrrad nicht selbst warten oder überprüfen möchte, sollte sich an ein Fachgeschäft wenden. Viele Fahrradhändler bieten zum Winter eine preiswerte Inspektion in ihrer Werkstatt an.
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