Clerical Medical Fragebogen mit Vorsicht zu genießen

Clerical Medical Fragebogen mit Vorsicht zu genießen
Kurzfassung: Anleger des britischen Lebensversicherers Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) scheinen derzeit Fragebögen zu erhalten. Diese sollten jedoch mit Vorsicht behandelt werden.
Clerical Medical Fragebogen mit Vorsicht zu genießen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.10.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit Recht bekommen. Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Gunsten der Anleger.

Aktuell scheinen Anleger von CMI Fragebögen zugeschickt zu bekommen, welche sie zur Beantwortung von anscheinend unverfänglichen Fragen auffordern sollen. Ob der britische Lebensversicherer befürchtet, dass weitere Anleger nach den ergangenen Urteilen gegen ihn vorgehen könnten, kann zurzeit aber nicht sicher gesagt werden.

Die Reichweite der Bedeutung des Fragebogens ist für die Anleger kaum zu durchschauen. Deshalb ist diesen dringend davon abzuraten, den Fragebogen alleine zu bearbeiten. Als Ansprechpartner sollte hier ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Die Fragen mögen zwar auf den ersten Blick unproblematisch aussehen, im Detail jedoch Gefahren aufweisen, welche die spätere Durchsetzung von Ansprüchen gegen CMI verhindern oder zumindest verzögern könnten. Die offenbar von CMI in dem Fragenkatalog verlangten Informationen sollten von den Anlegern aber nicht ohne rechtlichen Beistand abgeben werden.

Durch die kürzlich durch den BGH entschiedenen Fälle sind die Aussichten der betroffenen Anleger erneut gestärkt worden. Die Karlsruher Richter bestätigten in ihren Urteilen die bereits von einigen Instanzgerichten festgestellte Missachtung von Aufklärungspflichten durch CMI in jenen Fällen. Das Gericht gab zur Begründung an, dass CMI die sie treffenden Aufklärungspflichten vor allem dadurch umgangen haben soll, dass die Anleger nicht genügend über die Arbeitsweise der Versicherung aufgeklärt worden seien und ihnen zudem falsche Vorstellungen von den zu erwartenden Renditen gemacht worden sei.

Betroffene Anleger sollten nach den kürzlich ergangenen Urteilen ihre rechtlichen Aussichten in Bezug auf eventuelle Schadenersatzansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, wenn sie sich fehlerhaft beraten fühlen.

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