Schutzschirm gegen LohndumpingSchutzschirm gegen Lohndumping

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 21.02.2011
Pressemitteilung vom: 21.02.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Rechtzeitig vor dem 1. Mai 2011 gibt es einen wirksamen Schutz für die gegen Lohnkonkurrenz besonders anfälligen Branchen Die Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zu den SGB-II-Regelsätzen haben in der Nacht zum Montag zu einem Ergebnis ...

[CDU/CSU-Fraktion - 21.02.2011] Schutzschirm gegen Lohndumping


Rechtzeitig vor dem 1. Mai 2011 gibt es einen wirksamen Schutz für die gegen Lohnkonkurrenz besonders anfälligen Branchen

Die Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zu den SGB-II-Regelsätzen haben in der Nacht zum Montag zu einem Ergebnis geführt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Mit dem ausgehandelten Ergebnis ist der Weg frei für einen Schutzschirm vor Lohndumping in der Leiharbeitsbranche und dem Wach- und Sicherheitsgewerbe. Auch für die Aus- und Weiterbildungsbranche kann es nun einen Mindestlohn geben.

Gerade vor dem Hintergrund des Wegfalls der Beschäftigungsgrenzen zwischen Deutschland und acht mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten am 1. Mai ist dieses Ergebnis von besonderer Bedeutung. So wird es durch die für die Zeitarbeitsbranche vorgesehene Lohnuntergrenzenregelung im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz nicht mehr möglich sein, auf Basis von Tarifverträgen östlicher Nachbarstaaten, die unter Berücksichtigung der dortigen Lebensbedingungen geschlossen wurden, beliebig von den maßgeblichen deutschen Tarifverträgen nach unten abzuweichen.

Auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe kann künftig wirksam vor wettbewerbsverzerrender Lohnkonkurrenz geschützt werden. Hier stehen die Verhandlungen in der Branche über einen Tarifvertrag, auf dessen Basis der Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft gesetzt werden kann, kurz vor dem Abschluss.

Die Einigung bei den Mindestlöhnen geht auf einen Vorschlag der Koalitionsfraktionen zurück und bestätigt den erfolgreichen Weg der Festlegung branchenbezogener, von den Tarifpartnern verhandelter Mindestlöhne. Rechtzeitig vor dem 1. Mai 2011 gibt es damit einen wirksamen Schutz für die gegen Lohnkonkurrenz besonders anfälligen Branchen.

Für die Pflege, das Gebäudereinigerhandwerk und die Abfallwirtschaft gibt es bereits branchenspezifische Mindestlöhne. Kommen das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Leiharbeit hinzu, verfügen wir über einen Schutzschirm für die derzeit rund 3,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die sonst besonders gefährdet gewesen wären.

Wir bekennen uns zum europäischen Wettbewerb auch im Dienstleistungsbereich. Dessen Grundlage darf jedoch nicht ein verzerrender Lohnwettbewerb unter Ausnutzung des noch vorhandenen Lohngefälles in Europa sein, ausschlaggebend müssen Qualität und Innovationsfähigkeit sein."


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