Aigner: Einigung zu Fragen der künftigen EU-Fischereiförderung ist nicht ausreichend

Kurzfassung: Aigner: Einigung zu Fragen der künftigen EU-Fischereiförderung ist nicht ausreichendDie Fischereiminister der Europäischen Union haben sich in der Nacht zu Mittwoch in Luxemburg mehrheitlich über ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 24.10.2012] Aigner: Einigung zu Fragen der künftigen EU-Fischereiförderung ist nicht ausreichend

Die Fischereiminister der Europäischen Union haben sich in der Nacht zu Mittwoch in Luxemburg mehrheitlich über wichtige Elemente für die künftige Förderung der Fischerei in der EU verständigt. Deutschland konnte - so wie auch einige andere EU-Mitgliedstaaten - den nach mehr als dreißigstündigen, intensiven und kontroversen Beratungen vorgelegten Kompromissvorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft nicht mittragen.
Durch den Widerstand Deutschlands und anderer EU-Staaten konnten zwar weitergehende Forderungen anderer Mitgliedstaaten verhindert werden. Letztlich wurden jedoch Regelungen zur Modernisierung der EU-Flotte verabschiedet, die eine Ausweitung der Kapazität bedeuten, was aus deutscher Sicht nicht unterstützt werden kann. Dazu zählt insbesondere die umstrittene Förderung von Motoren bei großen Fahrzeugen.
Gegenstand der Beratungen war der künftige Europäische Meeres- und Fischereifonds. Der EMFF ist ein wesentliches Instrument, um die Maßnahmen im Rahmen der Reform der Gemeinsamen EU-Fischereipolitik und der Integrierten Meerespolitik umzusetzen. Wichtige Ziele dabei sind unter anderem die Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Fischerei und Aquakultur und die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung der von der Fischerei geprägten Gebiete in der Europäischen Union.
Bundesministerin Ilse Aigner erklärte nach Ende der Beratungen am frühen Mittwochmorgen in Luxemburg: "Ich bedauere, dass der Rat sich heute mehrheitlich auf die Fortsetzung von flottenbezogenen Fördermaßnahmen verständigt hat. Die bestehenden Überkapazitäten in den Flotten der Mitgliedstaaten sind nach wie vor ein Kernproblem für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen. Hier hätte ich mir ein klares Signal des Rates erhofft, um dieses Problem anzugehen." Aigner bekräftigte, sie werde sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass nur dann öffentliche Gelder für die vorübergehende oder endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen bzw. für Investitionen in die EU-Flotte geleistet werden, wenn sich dadurch das Fangpotenzial der Fischereifahrzeuge und der Fangflotten nicht erhöht. Die Ministerin stellte klar: "Die nun vereinbarten Einschränkungen reichen aus meiner Sicht nicht aus."
Gegenstand der jetzt erzielten Vereinbarung sind auch Punkte, für die sich Deutschland eingesetzt hat. Darunter fällt unter anderem, dass die Teichförderung zukünftig im Rahmen des EMFF erfolgt. Zudem werden die Fördermaßnahmen für eine nachhaltige Aquakultur gestärkt. Über die finanzielle Ausstattung des EMFF wird im Rahmen des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens für die Zeit von 2014 bis 2020 entschieden. Auf der Grundlage der heutigen Vereinbarung des EU-Fischereirates werden die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament geführt. Eine Entscheidung ist im Jahr 2013 zu erwarten.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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