Kritik an der Menschenrechts- und Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung

Kurzfassung: Kritik an der Menschenrechts- und Rüstungsexportpolitik der BundesregierungZur Vorstellung des 10. Berichts der Menschenrechtspolitik durch die schwarz-gelbe Bundesregierung, erklärt der stellvertre ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 24.10.2012] Kritik an der Menschenrechts- und Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung

Zur Vorstellung des 10. Berichts der Menschenrechtspolitik durch die schwarz-gelbe Bundesregierung, erklärt der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:
Bei der Vorstellung des Berichts zur weltweiten Menschenrechtslage widerspricht sich die Bundesregierung wieder einmal selbst. Die Bundeskanzlerin hatte sich vor wenigen Tagen in Strausberg noch dafür ausgesprochen, "vertrauenswürdige Partner" durch die Lieferung von Rüstungsgütern in die Lage zu versetzen, so genannte Friedensmissionen durchzuführen. Nun heißt es im soeben von der Bundesregierung vorgestellten Menschenrechtsbericht, Rüstungsexportpolitik sei kein Instrument der Außenpolitik. In der Debatte um Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien und Indonesien hatten sich zahlreiche Koalitionsabgeordnete gegenteilig geäußert. Dort gehe es eben um deutsche Sicherheitsinteressen.
Im Menschenrechtsbericht werden nun Missstände in Ländern wie Indonesien und Saudi-Arabien aufgeführt. In Saudi-Arabien beispielsweise wird die Todesstrafe, das Auspeitschen, die Vorenthaltung von Menschenrechten für Frauen, die Zwangsverheiratung von minderjährigen Mädchen und die Behinderung der Religionsausübung im Bericht dargestellt. Leider wird nicht erwähnt, dass die Regierungen beider Länder mit Waffengewalt gegen Oppositionsbewegungen vorgehen. Logischerweise müsste das dazu führen, dass Waffenlieferungen in diese Länder ausgeschlossen sind. Darüber verliert die Bundesregierung kein Wort.
Die Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik verbieten Exporte in Krisenregionen und werden von Schwarz-Gelb in zunehmendem Maße missachtet.
Es zeigt sich einmal mehr, dass der Deutsche Bundestag besser informiert werden muss, um das Handeln der Regierung überprüfen zu können. Bisher wird stets auf die Geheimhaltungspflicht des Bundessicherheitsrats verwiesen. Eine Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag zu Rüstungsexporten am 5. November soll Klarheit bringen, in welcher Weise das Parlament mit einbezogen werden kann. Die SPD-Bundestagsfraktion hat konkrete Maßnahmen in ihrem Antrag vom 28. März 2012 aufgezeigt. Jetzt liegt es an der Koalition sich der transparenzfördernden Umsetzung anzuschließen und damit eine in sich schlüssige Menschenrechts-, Außen-, und Rüstungsexportpolitik zu ermöglichen.

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