Schwerstpflegefall durch Fehlmedikamentierung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Landgericht HamburgKurzfassung: Die Klägerin befand sich bei den Beklagten in ärztlicher Behandlung. Dabei kam es aufgrund einer Fehlmedikamentierung zu einer Lithium-Intoxikation, die nachfolgend zu schweren motorischen und neurologischen Störungen führte. Die Klägerin ist heute schwerstpflegebedürftig.
[Ciper & Coll. - 26.10.2012] Landgericht Hamburg
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwerstpflegefall durch Fehlmedikamentierung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10
Chronologie:
Die Klägerin befand sich bei den Beklagten in ärztlicher Behandlung. Dabei kam es aufgrund einer Fehlmedikamentierung zu einer Lithium-Intoxikation, die nachfolgend zu schweren motorischen und neurologischen Störungen führte. Die Klägerin ist heute schwerstpflegebedürftig.
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der bestellte Sachverständige kam im Ergebnis zu einer nicht lege artis Behandlung durch die Beklagtenseite, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich im Vergleichswege zu einigen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich sechsstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Die Klägerin wird in dem Prozess durch eine amtlich bestellte Betreuerin vertreten. Das ist in denjenigen Fällen erforderlich, in denen ein Geschädigter nicht mehr selber seine Geschäfte betreiben kann. Im Vorfeld des Prozesses hatte die Haftpflichtversicherung der Beklagten, die HDI-Gerlin die erhobenen Vorwürfe noch als "bei der vorliegenden Sachlage völlig ungerechtfertigt" zurückgewiesen. So "völllig ungerechtfertigt" waren die Vorwürfe dann wohl aber doch nicht, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwerstpflegefall durch Fehlmedikamentierung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10
Chronologie:
Die Klägerin befand sich bei den Beklagten in ärztlicher Behandlung. Dabei kam es aufgrund einer Fehlmedikamentierung zu einer Lithium-Intoxikation, die nachfolgend zu schweren motorischen und neurologischen Störungen führte. Die Klägerin ist heute schwerstpflegebedürftig.
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der bestellte Sachverständige kam im Ergebnis zu einer nicht lege artis Behandlung durch die Beklagtenseite, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich im Vergleichswege zu einigen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich sechsstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Die Klägerin wird in dem Prozess durch eine amtlich bestellte Betreuerin vertreten. Das ist in denjenigen Fällen erforderlich, in denen ein Geschädigter nicht mehr selber seine Geschäfte betreiben kann. Im Vorfeld des Prozesses hatte die Haftpflichtversicherung der Beklagten, die HDI-Gerlin die erhobenen Vorwürfe noch als "bei der vorliegenden Sachlage völlig ungerechtfertigt" zurückgewiesen. So "völllig ungerechtfertigt" waren die Vorwürfe dann wohl aber doch nicht, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr dirk ciper
Ciper & Coll.
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/62392Ciper & Coll.
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/ciper-und-coll.-pressefach.html
Die Pressemeldung "Schwerstpflegefall durch Fehlmedikamentierung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Schwerstpflegefall durch Fehlmedikamentierung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10" ist Ciper & Coll., vertreten durch dirk ciper.