26.10.2012 10:53 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund
Kein Schlachten ohne Betäubung zum Opferfest
Kurzfassung: Kein Schlachten ohne Betäubung zum OpferfestAnlässlich des vom 25. bis 27. Oktober stattfindenden islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die muslimischen ...
[Deutscher Tierschutzbund - 26.10.2012] Kein Schlachten ohne Betäubung zum Opferfest
Anlässlich des vom 25. bis 27. Oktober stattfindenden islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Die Tierschützer lehnen jedes Schlachten ohne Betäubung (Schächten) strikt ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für die Tiere verbunden ist. Betäubungsloses Schlachten ist grundsätzlich verboten, Ausnahmeregelungen von diesem Verbot sind an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die zuständigen Stellen auf, alle verwaltungsrechtlichen Mittel auszuschöpfen, um solche Genehmigungen zu versagen. Darüber hinaus müsse das illegale Schächten durch strikte Kontrollen verhindert und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Muslime auf, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu töten. Viele Muslime setzen seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Das Tier blutet wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfüllt die religiösen Speisevorschriften. Vor allem aber bleiben dem Tier durch eine Betäubung unnötige und schreckliche Qualen erspart. Für den Deutschen Tierschutzbund steht fest, dass jede Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses Schlachten entfallen muss.
Die Tierschützer weisen darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen weiterhin streng verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro und mit Haftstrafe belegt werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und kann geahndet werden.
Vorsicht: Tierqual-Fleisch oft nicht gekennzeichnet
In Ländern wie beispielsweise Frankreich, Belgien und Spanien wird ein großer Teil der Tiere generell betäubungslos geschlachtet. Dieses Fleisch gelangt aber nicht nur im Ausland in den Handel, sondern wird auch nach Deutschland exportiert. Viele Verbraucher wissen das nicht - und sie werden darüber auch nicht informiert, da es keine Kennzeichnung für dieses Fleisch gibt. Somit ist für die Käufer nicht ersichtlich, ob das Fleisch von Tieren stammt, die ohne Betäubung geschlachtet wurden.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Telefon: +49-(0)228-60496-24
Telefax: +49-(0)228-60496-41
Mail: presse@tierschutzbund.de
Anlässlich des vom 25. bis 27. Oktober stattfindenden islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Die Tierschützer lehnen jedes Schlachten ohne Betäubung (Schächten) strikt ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für die Tiere verbunden ist. Betäubungsloses Schlachten ist grundsätzlich verboten, Ausnahmeregelungen von diesem Verbot sind an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die zuständigen Stellen auf, alle verwaltungsrechtlichen Mittel auszuschöpfen, um solche Genehmigungen zu versagen. Darüber hinaus müsse das illegale Schächten durch strikte Kontrollen verhindert und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Muslime auf, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu töten. Viele Muslime setzen seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Das Tier blutet wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfüllt die religiösen Speisevorschriften. Vor allem aber bleiben dem Tier durch eine Betäubung unnötige und schreckliche Qualen erspart. Für den Deutschen Tierschutzbund steht fest, dass jede Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses Schlachten entfallen muss.
Die Tierschützer weisen darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen weiterhin streng verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro und mit Haftstrafe belegt werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und kann geahndet werden.
Vorsicht: Tierqual-Fleisch oft nicht gekennzeichnet
In Ländern wie beispielsweise Frankreich, Belgien und Spanien wird ein großer Teil der Tiere generell betäubungslos geschlachtet. Dieses Fleisch gelangt aber nicht nur im Ausland in den Handel, sondern wird auch nach Deutschland exportiert. Viele Verbraucher wissen das nicht - und sie werden darüber auch nicht informiert, da es keine Kennzeichnung für dieses Fleisch gibt. Somit ist für die Käufer nicht ersichtlich, ob das Fleisch von Tieren stammt, die ohne Betäubung geschlachtet wurden.
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