26.10.2012 10:21 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Alle Menschen müssen das Recht auf einen Religionswechsel haben
Kurzfassung: Alle Menschen müssen das Recht auf einen Religionswechsel habenBericht zur Religionsfreiheit in der Vollversammlung der Vereinten NationenVN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit Professor He ...
[CDU/CSU-Fraktion - 26.10.2012] Alle Menschen müssen das Recht auf einen Religionswechsel haben
Bericht zur Religionsfreiheit in der Vollversammlung der Vereinten Nationen
VN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit Professor Heiner Bielefeldt hat am Donnerstagnachmittag amerikanischer Zeit in der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York seinen aktuellen Bericht zur Religionsfreiheit vorgestellt. Er betont darin das Recht auf den Wechsel der Religionswechsel und kritisiert scharf die vielfachen staatlichen und nichtstaatlichen Sanktionen gegen Konvertiten. Hier zu erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder:
"Die Religionsfreiheit und das Recht, den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung frei und ohne Zwang zu wählen, ist ein zentrales Menschenrecht. Es ist Ausdruck der Freiheit und Würde jedes Menschen. Es ist daher umso mehr zu bedauern, dass viele Staaten der Welt Menschen hart bestrafen, die sich auf dieses Recht berufen und eine neue Religionszugehörigkeit wählen. Wir unterstützen Professor Bielefeldt nachdrücklich in seiner Forderung, Menschen, die ihre Religion wechseln, nicht zu verfolgen. Konversion muss überall auf der Welt möglich sein.
Professor Bielefeldts Bericht zeigt eindrücklich auf, dass in manchen Regionen der Religionswechsel, die Konversion, noch immer mit der Todesstrafe bedroht ist. Vielfach verlieren Konvertiten wichtige bürgerliche Rechte wie die Erziehungsberechtigung oder den Erbanspruch. Oft werden sie von Seiten des Staates oder der Gesellschaft starkem Druck ausgesetzt, ihre Entscheidung zurückzunehmen. Vor allem Frauen werden über die Heirat zwangsrückkonvertiert.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ist ein Gründungsdokument der Vereinten Nationen. Sie schützt in Artikel 18 das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit jedes einzelnen Menschen. Es ist völlig richtig, wenn der Sonderberichterstatter den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen empfiehlt, sich dafür einzusetzen, Konversionen nicht zu erschweren und den Menschen nicht ihre Religionsfreiheit streitig zu machen.
Wir fordern ein Ende von staatlicher und gesellschaftlicher Gewalt gegen Konvertiten gerade in der islamischen Welt. Die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben der Staaten und Völker dieser Erde ist der tolerante Umgang mit den Überzeugungen und dem Glauben jedes einzelnen Menschen."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bericht zur Religionsfreiheit in der Vollversammlung der Vereinten Nationen
VN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit Professor Heiner Bielefeldt hat am Donnerstagnachmittag amerikanischer Zeit in der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York seinen aktuellen Bericht zur Religionsfreiheit vorgestellt. Er betont darin das Recht auf den Wechsel der Religionswechsel und kritisiert scharf die vielfachen staatlichen und nichtstaatlichen Sanktionen gegen Konvertiten. Hier zu erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder:
"Die Religionsfreiheit und das Recht, den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung frei und ohne Zwang zu wählen, ist ein zentrales Menschenrecht. Es ist Ausdruck der Freiheit und Würde jedes Menschen. Es ist daher umso mehr zu bedauern, dass viele Staaten der Welt Menschen hart bestrafen, die sich auf dieses Recht berufen und eine neue Religionszugehörigkeit wählen. Wir unterstützen Professor Bielefeldt nachdrücklich in seiner Forderung, Menschen, die ihre Religion wechseln, nicht zu verfolgen. Konversion muss überall auf der Welt möglich sein.
Professor Bielefeldts Bericht zeigt eindrücklich auf, dass in manchen Regionen der Religionswechsel, die Konversion, noch immer mit der Todesstrafe bedroht ist. Vielfach verlieren Konvertiten wichtige bürgerliche Rechte wie die Erziehungsberechtigung oder den Erbanspruch. Oft werden sie von Seiten des Staates oder der Gesellschaft starkem Druck ausgesetzt, ihre Entscheidung zurückzunehmen. Vor allem Frauen werden über die Heirat zwangsrückkonvertiert.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ist ein Gründungsdokument der Vereinten Nationen. Sie schützt in Artikel 18 das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit jedes einzelnen Menschen. Es ist völlig richtig, wenn der Sonderberichterstatter den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen empfiehlt, sich dafür einzusetzen, Konversionen nicht zu erschweren und den Menschen nicht ihre Religionsfreiheit streitig zu machen.
Wir fordern ein Ende von staatlicher und gesellschaftlicher Gewalt gegen Konvertiten gerade in der islamischen Welt. Die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben der Staaten und Völker dieser Erde ist der tolerante Umgang mit den Überzeugungen und dem Glauben jedes einzelnen Menschen."
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