26.10.2012 17:06 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ist gelungener Kompromiss
Kurzfassung: Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ist gelungener KompromissVereinfachtes Verfahren zur Erteilung des gemeinsamen SorgerechtsAm heutigen Freitag fand die erste Lesung d ...
[CDU/CSU-Fraktion - 26.10.2012] Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ist gelungener Kompromiss
Vereinfachtes Verfahren zur Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts
Am heutigen Freitag fand die erste Lesung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern im Deutschen Bundestag statt. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
"Auch nach dem neuen Gesetz zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern bleibt es grundsätzlich dabei, dass unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht haben. Dies war uns als Union besonders wichtig. Ledige Väter können aber beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Der Antrag wird der Mutter zugestellt. Äußert sie sich gar nicht dazu, kann das gemeinsame Sorgerecht nach der Neuregelung in einem vereinfachten Verfahren zügig gewährt werden. Widerspricht sie hingegen, kommt es darauf an: Trägt die Mutter Gründe vor, nach denen das Kindeswohl gefährdet ist, wird das Familiengericht sie prüfen und den Antrag des Vaters gegebenenfalls ablehnen. Haben die Gründe der Mutter allerdings erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun, greift ihr Widerspruch nicht.
Für uns war wichtig, dass bei der Neuregelung der elterlichen Sorge das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Als CDU/CSU haben wir uns mit unseren Vorstellungen fast vollständig durchsetzen können. Wir gehen davon aus, dass es dem Kind grundsätzlich gut tut, wenn beide Elternteile gleichermaßen Verantwortung übernehmen. Die Entscheidung für ein beschleunigtes Verfahren, in dem der Richter nach Aktenlage prüft, falls die Mutter gar nicht reagiert hat, resultiert aus einem Kompromiss mit unserem Koalitionspartner, der sich ursprünglich für ein Widerspruchsmodell eingesetzt hatte. Wir haben uns lange mit diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt, um zu der besten Lösung für Kinder und ihre Eltern zu kommen. Nun haben wir einen gelungenen Kompromiss gefunden."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Vereinfachtes Verfahren zur Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts
Am heutigen Freitag fand die erste Lesung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern im Deutschen Bundestag statt. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
"Auch nach dem neuen Gesetz zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern bleibt es grundsätzlich dabei, dass unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht haben. Dies war uns als Union besonders wichtig. Ledige Väter können aber beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Der Antrag wird der Mutter zugestellt. Äußert sie sich gar nicht dazu, kann das gemeinsame Sorgerecht nach der Neuregelung in einem vereinfachten Verfahren zügig gewährt werden. Widerspricht sie hingegen, kommt es darauf an: Trägt die Mutter Gründe vor, nach denen das Kindeswohl gefährdet ist, wird das Familiengericht sie prüfen und den Antrag des Vaters gegebenenfalls ablehnen. Haben die Gründe der Mutter allerdings erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun, greift ihr Widerspruch nicht.
Für uns war wichtig, dass bei der Neuregelung der elterlichen Sorge das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Als CDU/CSU haben wir uns mit unseren Vorstellungen fast vollständig durchsetzen können. Wir gehen davon aus, dass es dem Kind grundsätzlich gut tut, wenn beide Elternteile gleichermaßen Verantwortung übernehmen. Die Entscheidung für ein beschleunigtes Verfahren, in dem der Richter nach Aktenlage prüft, falls die Mutter gar nicht reagiert hat, resultiert aus einem Kompromiss mit unserem Koalitionspartner, der sich ursprünglich für ein Widerspruchsmodell eingesetzt hatte. Wir haben uns lange mit diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt, um zu der besten Lösung für Kinder und ihre Eltern zu kommen. Nun haben wir einen gelungenen Kompromiss gefunden."
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