29.10.2012 07:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) sprach sich der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Anleger aus. Die Karlsruher Richter nahmen Stellung zur Haftung bei fehlerhaften Prospekten im Hinblick auf außerbörslich gehandelte Wertpapiere. Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen sein, die auf einem fehlerhaften Prospekt basieren.
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Autor der Pressemeldung "Der Bundesgerichtshof spricht wegweisendes Urteil für viele Anleger" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.