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Der Bundesgerichtshof spricht wegweisendes Urteil für viele Anleger
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Mit Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) sprach sich der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Anleger aus. Die Karlsruher Richter nahmen Stellung zur Haftung bei fehlerhaften Prospekten im Hinblick auf außerbörslich gehandelte Wertpapiere. Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen sein, die auf einem fehlerhaften Prospekt basieren. ... weiter lesen Quelle
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