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Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments
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Die Vorlage eines Testaments im Original soll grundsätzlich den Nachweis der Erbeneigenschaft erbringen können. Das OLG Naumburg entschied nun durch Beschluss vom 29.03.2012 (AZ: 2 Wx 60/11), dass in Einzelfällen jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichen könne um die Erbenstellung zu belegen. ... weiter lesen Quelle
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