Prozesserfolg von Rechtsanwältin Irene Rist von Ciper & Coll.
Ciper & Coll., vertreten durch Rechtsanwältin Irene Rist erzielen für medizingeschädigten Patientin einen Prozesserfolg in SüddeutschlandKurzfassung: Der Kläger wurde im Jahre 2007 im Hause der Beklagten wegen einer Sigmastenose mit enteraler Fistel operiert. Kurze Zeit nach dem operativen Eingriff stellten sich beim Kläger Gesundheitsbeschwerden ein, er litt unter erheblichen Schmerzen, ein galliges Sekret wurde über die Magensonde gefördert, mehrere Revisionsoperationen waren erforderlich. Auch heute leidet er noch an den Folgen des Vorfalles.
[Ciper & Coll. - 29.10.2012] Landgericht Konstanz - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhaft vorgenommene Sigmaresektion, LG Konstanz, Az. 5 O 392/10/T
Chronologie:
Der Kläger wurde im Jahre 2007 im Hause der Beklagten wegen einer Sigmastenose mit enteraler Fistel operiert. Kurze Zeit nach dem operativen Eingriff stellten sich beim Kläger Gesundheitsbeschwerden ein, er litt unter erheblichen Schmerzen, ein galliges Sekret wurde über die Magensonde gefördert, mehrere Revisionsoperationen waren erforderlich. Auch heute leidet er noch an den Folgen des Vorfalles.
Verfahren:
Das Landgericht Konstanz hat die Angelegenheit fachmedizinisch eruieren lassen. Nach Beendigung der Beweisaufnahme hat das Gericht den beiden Parteien zu einem Vergleich angeraten. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch wenn es von einigen Patientenanwälten gerne kolportiert wird: Außergerichtliche Regulierungen von Haftpflichtversicherungen im Arzthaftungsbereich bilden eher die Ausnahme. Warum sollte ein Versicherer auch im Vorfeld einer gerichtlichen Inanspruchnahme ein Regulierungsangebot machen? Es ist doch schwer einzuschätzen, ob ein vom Gericht bestellter gerichtlicher Sachverständiger die fachmedizinische Behandlung tatsächlich, wie oft vorgeworfen, als grob fehlerhaft einschätzt, oder in seinen Bewertungen eher vorsichtig agiert. Der Patient ist verpflichtet, den Beweis für den Behandlungsfehler, sowie den kausalen Schaden zu beweisen. So ist nun einmal die Beweissituation in Deutschland. Nur mit qualifizierter anwaltlicher sowie begleitender fachmedizinischer Hilfe ist ein geschädigter Patient in der Lage, einer regulierungsunwilligen Versicherungswirtschaft auf Augenhöhe zu begegnen, stellen RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht sowie die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist klar. Die mehreren hundert Prozesserfolge von Ciper & Coll. in den vergangenen Jahren geben ihnen dabei Recht.
Fehlerhaft vorgenommene Sigmaresektion, LG Konstanz, Az. 5 O 392/10/T
Chronologie:
Der Kläger wurde im Jahre 2007 im Hause der Beklagten wegen einer Sigmastenose mit enteraler Fistel operiert. Kurze Zeit nach dem operativen Eingriff stellten sich beim Kläger Gesundheitsbeschwerden ein, er litt unter erheblichen Schmerzen, ein galliges Sekret wurde über die Magensonde gefördert, mehrere Revisionsoperationen waren erforderlich. Auch heute leidet er noch an den Folgen des Vorfalles.
Verfahren:
Das Landgericht Konstanz hat die Angelegenheit fachmedizinisch eruieren lassen. Nach Beendigung der Beweisaufnahme hat das Gericht den beiden Parteien zu einem Vergleich angeraten. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch wenn es von einigen Patientenanwälten gerne kolportiert wird: Außergerichtliche Regulierungen von Haftpflichtversicherungen im Arzthaftungsbereich bilden eher die Ausnahme. Warum sollte ein Versicherer auch im Vorfeld einer gerichtlichen Inanspruchnahme ein Regulierungsangebot machen? Es ist doch schwer einzuschätzen, ob ein vom Gericht bestellter gerichtlicher Sachverständiger die fachmedizinische Behandlung tatsächlich, wie oft vorgeworfen, als grob fehlerhaft einschätzt, oder in seinen Bewertungen eher vorsichtig agiert. Der Patient ist verpflichtet, den Beweis für den Behandlungsfehler, sowie den kausalen Schaden zu beweisen. So ist nun einmal die Beweissituation in Deutschland. Nur mit qualifizierter anwaltlicher sowie begleitender fachmedizinischer Hilfe ist ein geschädigter Patient in der Lage, einer regulierungsunwilligen Versicherungswirtschaft auf Augenhöhe zu begegnen, stellen RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht sowie die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist klar. Die mehreren hundert Prozesserfolge von Ciper & Coll. in den vergangenen Jahren geben ihnen dabei Recht.
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Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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