29.10.2012 12:28 Uhr in Auto & Motorrad von ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
Halloween: ARCD rät zu besonderer Vorsicht
Kurzfassung: Halloween: ARCD rät zu besonderer VorsichtKindergruppen unterwegs in der DunkelheitFür gute Erkennbarkeit der Kleinen sorgenKinderhaftung bei vorsätzlich verschuldeten Schäden Kostüme und Schmink ...
[ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland - 29.10.2012] Halloween: ARCD rät zu besonderer Vorsicht
Kindergruppen unterwegs in der Dunkelheit
Für gute Erkennbarkeit der Kleinen sorgen
Kinderhaftung bei vorsätzlich verschuldeten Schäden
Kostüme und Schminksachen liegen schon bereit, denn am 31. Oktober ist wieder Halloween. Viele Kinder ziehen dann am frühen Abend ausgelassen durch die Straßen - als Gespenster, Hexen, Zauberer oder Vampire verkleidet. Die tolle Stimmung kann aber schnell zu leichtsinnigem Verhalten im Straßenverkehr verführen. Der ARCD mahnt daher alle Autofahrer am Halloween- Mittwoch zu besonderer Vorsicht! Sie sollten stets damit rechnen, dass Kinder unachtsam auf die Straße laufen.
Bei Dunkelheit sind die Kleinen im Straßenverkehr erst im Bereich von 30 Metern gut erkennbar.
Wegen ihrer Statur können sie zudem leicht übersehen werden, wenn sie zwischen geparkten Fahrzeugen unachtsam die Straße überqueren. Der Club rät Eltern daher zu reflektierenden Markierungen auf der Kleidung ihrer Sprösslinge. Gute Reflektormarken leuchten im Scheinwerferkegel bis zu 160 Meter weit und erhöhen so die Wahrnehmbarkeit in der Dämmerung und bei Nacht deutlich.
Werden Kinder in Verkehrsunfälle verwickelt, haften sie erst nach Vollendung des 10.
Lebensjahres für Schäden, die sie bei anderen verursachen. Dies gilt nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden, z. B. beim Verkratzen eines Fahrzeug oder einer Haustür. Hier haften Kinder (bzw. deren Eltern) schon ab Vollendung des 7. Lebensjahres. Väter und Mütter sind also gut beraten, wenn sie die kindlichen Halloween-Gruppen bei ihrem ausgelassenen Treiben diskret begleiten.
Zurück geht Halloween übrigens auf alte Bräuche in England vor über 2000 Jahren. Dort feierten die Kelten nach ihrem eigenen Kalender am 31. Oktober den letzten Tag des Jahres.
Der Sommer sollte mit großen Feuern verabschiedet, der Winter begrüßt, und böse Geister sollten vertrieben werden. (ARCD) Diese Meldung hat 1.929 Zeichen.
Abdruck honorarfrei. Wir freuen uns über ein Belegexemplar.
Wenn Sie diese Presseinformationen abbestellen möchten, senden Sie eine kurze E-Mail an presse@arcd.de
Über den ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen.
Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto
Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Silvia Schöniger
Pressestelle
Oberntiefer Straße 20
91438 Bad Windsheim
Telefon: +49 (0) 98 41 / 4 09 - 182
Telefax: +49 (0) 98 41 / 4 09 - 190
Email: presse@arcd.de
Web: www.arcd.dehttp://www.arcd.de/
Kindergruppen unterwegs in der Dunkelheit
Für gute Erkennbarkeit der Kleinen sorgen
Kinderhaftung bei vorsätzlich verschuldeten Schäden
Kostüme und Schminksachen liegen schon bereit, denn am 31. Oktober ist wieder Halloween. Viele Kinder ziehen dann am frühen Abend ausgelassen durch die Straßen - als Gespenster, Hexen, Zauberer oder Vampire verkleidet. Die tolle Stimmung kann aber schnell zu leichtsinnigem Verhalten im Straßenverkehr verführen. Der ARCD mahnt daher alle Autofahrer am Halloween- Mittwoch zu besonderer Vorsicht! Sie sollten stets damit rechnen, dass Kinder unachtsam auf die Straße laufen.
Bei Dunkelheit sind die Kleinen im Straßenverkehr erst im Bereich von 30 Metern gut erkennbar.
Wegen ihrer Statur können sie zudem leicht übersehen werden, wenn sie zwischen geparkten Fahrzeugen unachtsam die Straße überqueren. Der Club rät Eltern daher zu reflektierenden Markierungen auf der Kleidung ihrer Sprösslinge. Gute Reflektormarken leuchten im Scheinwerferkegel bis zu 160 Meter weit und erhöhen so die Wahrnehmbarkeit in der Dämmerung und bei Nacht deutlich.
Werden Kinder in Verkehrsunfälle verwickelt, haften sie erst nach Vollendung des 10.
Lebensjahres für Schäden, die sie bei anderen verursachen. Dies gilt nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden, z. B. beim Verkratzen eines Fahrzeug oder einer Haustür. Hier haften Kinder (bzw. deren Eltern) schon ab Vollendung des 7. Lebensjahres. Väter und Mütter sind also gut beraten, wenn sie die kindlichen Halloween-Gruppen bei ihrem ausgelassenen Treiben diskret begleiten.
Zurück geht Halloween übrigens auf alte Bräuche in England vor über 2000 Jahren. Dort feierten die Kelten nach ihrem eigenen Kalender am 31. Oktober den letzten Tag des Jahres.
Der Sommer sollte mit großen Feuern verabschiedet, der Winter begrüßt, und böse Geister sollten vertrieben werden. (ARCD) Diese Meldung hat 1.929 Zeichen.
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Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen.
Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto
Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland,
, 91438 Bad Windsheim, Deutschland
Tel.: +49 (0) 98 41 / 4 09 - 182;
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