Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Dopingbekämpfung im Sport

Kurzfassung: Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Dopingbekämpfung im SportDie Bundesregierung hat am 24. Oktober 2012 den vom Bundesminister des Innern und vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegten ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 29.10.2012] Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Dopingbekämpfung im Sport

Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 2012 den vom Bundesminister des Innern und vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegten Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG) beschlossen. Der Bericht wurde anschließend dem Deutschen Bundestag, in dessen Auftrag er erstellt wurde, sowie dem Bundesrat vorgelegt.
Für die Bundesregierung ist die Dopingbekämpfung ein Kernelement ihrer Sportpolitik. Sie fördert und unterstützt Anti-Doping Maßnahmen international und national. Schwerpunkt der mit dem DBVG im Jahr 2007 auf den Weg gebrachten Regelungen war die Bekämpfung krimineller Strukturen, die vielfach international vernetzt über die Grenzen hinweg operieren. Das Gesetz verstärkte unter anderem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln. Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt.
Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die Anwendung der durch das DBVG im Bundeskriminalamtgesetz und Arzneimittelgesetz veranlassten Änderungen fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten (01.11.2007) zu überprüfen. Der Bericht erfasst und bewertet die Erfahrungen betroffener Kreise. Die Auswertungen stützen sich schwerpunktmäßig auf umfangreiche statistische Erhebungen zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Außerdem sind Interviews mit besonders involvierten Stellen, wie z.B. Staatsanwaltschaften, zur weiteren Verdeutlichung praktischer Probleme im Vollzug geführt worden.
Die Erstellung des Berichts erfolgte unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Gesundheit unter Einbeziehung des im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellten Sachverständigen, Prof. Dr. Matthias Jahn (Universität Erlangen Nürnberg), sowie unter Beteiligung der Bundesministerien der Justiz und der Finanzen.
Bei der Evaluation hat sich gezeigt, dass sich die mit dem DBVG eingeführten
Neuregelungen grundsätzlich bewährt haben. Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist angestiegen und es ist zu einer erheblichen Verbesserung der Intensität und Effektivität der Strafverfolgung im Evaluationszeitraum gekommen:
So gab es 2007/2008 bei den eingebundenen Staatsanwaltschaften zu banden- oder gewerbsmäßigen Dopingstraftaten und der neu eingeführten Besitzstrafbarkeit etwa 280 Verfahren. Bis 2011 stiegen diese Zahlen kontinuierlich bis auf 1592 Verfahren an.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings umgesetzt oder begonnen. Diese weiteren Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Ausdehnung des Besitzverbots bestimmter Arzneimittel auch auf Wirkstoffe, die Konkretisierung der dynamischen Verweisung auf die WADA-Verbotsliste, eine Umstellung der Anzeigepraxis der NADA, die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen NADA/Bundeskriminalamt/Zollkriminalamt/Staatsanwaltschaften und die Erfassung von Dopingdelikten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Gleichwohl hat sich im Rahmen der Evaluierung ergeben, dass folgende gesetzliche, teilweise auch justizorganisatorische Maßnahmen von Bund und Ländern zu einer weiteren Stärkung der Bekämpfung des Dopings im Sport beitragen könnten:
Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe ( 6a Absatz 2a AMG)
Einführung einer weiteren Tathandlung des "Erwerbs" von Dopingmitteln im AMG
Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des 261 StGB (Geldwäsche)
ereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (bezüglich der erforderlichen Intensität der Verdachtsmomente/Ausbau der Schulungs- und Fortbildungsangebote)
Aufnahme der Zusammenarbeit mit der NADA in die Richtlinien für das Strafverfahren und das
Bußgeldverfahren (RiStBV)
Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften
Einführung eines Js.-Aktenzeichens "DOP" bei den (Ermittlungsverfahren der) Staatsanwaltschaften.
Soweit die Umsetzung dieser Vorschläge in die Zuständigkeit des Bundes fällt, wird die Bundesregierung die Umsetzung dieser Maßnahmen zügig angehen.
Den Evaluierungsbericht finden Sie unter www.bmi.bund.de. Weitere Informationen zur Dopingbekämpfung können unter http://www.bmg.bund.de/einfuhr-von-arzneimittelnabgerufen werden.

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