Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 21.02.2011
Pressemitteilung vom: 21.02.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Der Zuschlag für Steuerhinterzieher muss kommen Der Finanzausschuss hat heute seine Expertenanhörung zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz durchgeführt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter ...

[CDU/CSU-Fraktion - 21.02.2011] Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen


Der Zuschlag für Steuerhinterzieher muss kommen

Der Finanzausschuss hat heute seine Expertenanhörung zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz durchgeführt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:

"Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen. Falsche Rücksichtnahme ist da fehl am Platze. Wie auch der Bundesrat hält es die Union deshalb für überzeugend, dass ein Steuerhinterzieher bei Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige künftig einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zahlen muss. Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dass die Nachzahlung eines Steuerhinterziehers nicht ebenso behandelt wird wie die Nachzahlung eines ehrlichen Steuerzahlers. Die heutige Expertenanhörung hat sowohl die Berechtigung als auch die verfassungsmäßige Zulässigkeit eines solchen Zuschlages bestätigt. Wir werden jetzt rasch die Ergebnisse der Expertenanhörung auswerten und das Gespräch mit unserem Koalitionspartner suchen, um einen solchen Zuschlag auf den Weg zu bringen."

Hintergrund:
Die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige ist Gegenstand des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 17/4182). Im Gesetzentwurf bereits vorgesehen sind der künftige Ausschluss der Teilselbstanzeige (Straffreiheit nur noch bei umfassender Selbstanzeige bezüglich aller hinterzogenen Steuern) und die künftige Verkürzung des Zeitraums für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige (Ausschluss der Selbstanzeige künftig schon bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und nicht erst bei Erscheinen des Prüfers).


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