31.10.2012 09:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) kann unter Umständen ein Unterhaltsanspruch für die die Kinder betreuende Mutter bestehen. Auch wenn ein Kind die Altersgrenze von drei Jahren überschreitet.
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Autor der Pressemeldung "Auch für Kinder die älter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.