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Auch für Kinder die älter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen
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nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) kann unter Umständen ein Unterhaltsanspruch für die die Kinder betreuende Mutter bestehen. Auch wenn ein Kind die Altersgrenze von drei Jahren überschreitet. ... weiter lesen Quelle
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