31.10.2012 10:54 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Neues Urheberrecht verbessert die Absicherung von Künstlern im Alter
Kurzfassung: Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Neues Urheberrecht verbessert die Absicherung von Künstlern im AlterDas Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ...
[Bundesregierung - 31.10.2012] Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Neues Urheberrecht verbessert die Absicherung von Künstlern im Alter
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller beschlossen.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: "Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter. Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird."
Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie z.B. Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre. An den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller werden die Künstler über einen Vergütungsanspruch beteiligt.
Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um. Er sieht weiterhin vor, dass bei Musikkompositionen mit Text die siebzigjährige Schutzfrist für Komponisten und Textdichter nicht mehr getrennt, sondern einheitlich nach dem Tod des Letzt-verstorbenen berechnet wird. Für die Schutzdauer von Musikkompositionen mit Text gelten damit in der gesamten EU die gleichen Regeln.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
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Telefax: 01888 / 272 - 2555
Mail: InternetPost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller beschlossen.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: "Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter. Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird."
Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie z.B. Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre. An den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller werden die Künstler über einen Vergütungsanspruch beteiligt.
Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um. Er sieht weiterhin vor, dass bei Musikkompositionen mit Text die siebzigjährige Schutzfrist für Komponisten und Textdichter nicht mehr getrennt, sondern einheitlich nach dem Tod des Letzt-verstorbenen berechnet wird. Für die Schutzdauer von Musikkompositionen mit Text gelten damit in der gesamten EU die gleichen Regeln.
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