01.11.2012 05:36 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert.
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Autor der Pressemeldung "Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.