01.11.2012 09:54 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Kanzlei für das Arbeitsrecht - Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Kanzlei Scharf und Wolter in Hamburg - Fachanwälte für das ArbeitsrechtKurzfassung: Im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei Scharf und Wolter deutschlandweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungen, Befristungen, Abmahnungen, bei Lohnfragen sowie bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Ansprechpartner sind für die Mandanten die Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Alexander Scharf und Jens Buchwald in den Kanzleien in Hamburg-Barmbek und Hamburg- Eppendorf.
[Rechtsanwälte Scharf und Wolter - 01.11.2012] Die Vertretung von Arbeitgebern
Wenn die Kanziel Scharf und Wolter Arbeitgeber vertritt, setzt sich diese im Vorfeld von Massenentlassungen bzw. Einzelkündigungen für alternative Modelle, wie beispielsweise Aufhebungsverträge, ein. Kommt es aber dennoch zu Kündigungen so unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten dabei, dass diese rechtswirksam ausgesprochen werden. Dies beinhaltet die Einhaltung formaler Voraussetzungen und setzt sich dann in der Auswahl des richtigen Kündigungsgrundes fort. Aber auch eventuell der Anhörung des Betriebrates und der Erarbeitung einer ausführlichen Dokumentation der Kündigungsgründe, damit diese vor Gericht dann auch erfolgreich vertreten werden können.
Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vertritt die Kanzlei Scharf und Wolter ihre Mandanten deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Desweiteren berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber auch in folgenden Fragen:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei der Befristung von Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen mit dem Betriebsrat
Die Vertretung von Arbeitnehmern
Im Zentrum der Vertretung von Arbeitnehmern durch die Kanzlei steht die Beratung bei Kündigungen und die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren. Vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht wird dafür gekämpft, eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen oder die Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers durchzusetzen. Aber auch bei Fragen zu Befristungen, Ihrem Lohn, bei einer Versetzung, dem Abschluss eines Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertages oder einem Zeugnis wird der Mandant von der Kanzlei Scharf und Wolter aus Hamburg kompetent vertreten.
Weitere Informationen zu den Themen Arbeitsrecht Hamburg, Kündigungsschutz Hamburg, Familienrecht Hamburg und anderen erhält man auf der Website www.scharf-und-wolter.de.
Wenn die Kanziel Scharf und Wolter Arbeitgeber vertritt, setzt sich diese im Vorfeld von Massenentlassungen bzw. Einzelkündigungen für alternative Modelle, wie beispielsweise Aufhebungsverträge, ein. Kommt es aber dennoch zu Kündigungen so unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten dabei, dass diese rechtswirksam ausgesprochen werden. Dies beinhaltet die Einhaltung formaler Voraussetzungen und setzt sich dann in der Auswahl des richtigen Kündigungsgrundes fort. Aber auch eventuell der Anhörung des Betriebrates und der Erarbeitung einer ausführlichen Dokumentation der Kündigungsgründe, damit diese vor Gericht dann auch erfolgreich vertreten werden können.
Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vertritt die Kanzlei Scharf und Wolter ihre Mandanten deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Desweiteren berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber auch in folgenden Fragen:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei der Befristung von Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen mit dem Betriebsrat
Die Vertretung von Arbeitnehmern
Im Zentrum der Vertretung von Arbeitnehmern durch die Kanzlei steht die Beratung bei Kündigungen und die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren. Vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht wird dafür gekämpft, eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen oder die Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers durchzusetzen. Aber auch bei Fragen zu Befristungen, Ihrem Lohn, bei einer Versetzung, dem Abschluss eines Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertages oder einem Zeugnis wird der Mandant von der Kanzlei Scharf und Wolter aus Hamburg kompetent vertreten.
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Weitere Informationen
Rechtsanwälte Scharf und Wolter, Herr Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118, 22305 Hamburg, Deutschland
Tel.: 040 - 611 300 25; http://scharf-und-wolter.de
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