02.11.2012 12:34 Uhr in Gesellschaft & Familie von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag
Aberkennung Ehrenbrief - GRÜNE begrüßen Umsetzung ihrer Forderung
Kurzfassung: Aberkennung Ehrenbrief - GRÜNE begrüßen Umsetzung ihrer Forderung "Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Ministerpräsident unsere Kritik aufgegriffen und die Aberkennung des Ehrenbriefes ermögli ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 02.11.2012] Aberkennung Ehrenbrief - GRÜNE begrüßen Umsetzung ihrer Forderung
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Ministerpräsident unsere Kritik aufgegriffen und die Aberkennung des Ehrenbriefes ermöglicht hat, sollte dies notwendig werden. Das ist aus unserer Sicht eine gute Nachricht", so der innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. Nachdem durch die Berichterstattung des Hessischen Rundfunks bekannt wurde, dass Träger des Ehrenbreifes offen einer rechtsextremen Gesinnung anhängen oder durch zutiefst sittenwidriges Verhalten aufgefallen sind, hatte die GRÜNE Landtagsfraktion den Ministerpräsidenten aufgefordert, die Aberkennung des Ehrenbriefs zu ermöglichen. "Dies ist nun geschehen", freut sich Frömmrich. Der neu geschaffene Artikel 7 sieht nun vor:
"Erweist sich die beliehene Person durch ihr späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, des verliehenen Ehrenbriefes unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr der Verleihungsberechtigte die Auszeichnung durch Widerruf oder Rücknahme entziehen und die Einziehung der Ehrenbriefurkunde und der Ehrennadel anordnen."
So hatte eine Rechtsextremistin aus dem Landkreis Kassel den Ehrenbrief erhalten. Die Buchhändlerin ist Mitglied der Gesellschaft für freie Publizistik, der größten rechtsextremistischen Kulturvereinigung Deutschlands. Ein anderer Träger der Auszeichnung hatte sich das Vertrauen von Jugendlichen erschlichen, indem er seinen Ehrenbrief vorzeigte. Der Mann wurde im August verurteil. Er besaß Kinderpornos und hatte Nacktfotos von sich selbst an Jugendliche verschickt. "Wer sich so verhält, kann nicht mit einer Auszeichnung des Landes geehrt werden.",
"Sollte so etwas aber trotzdem einmal geschehen oder sollten gewisse Tatsachen erst im Nachhinein bekannt werden, muss das Land die Möglichkeit haben die Auszeichnung wieder zurück zu nehmen. Mit der Änderung des Erlasses ist dies jetzt geschehen. Das begrüßen wir ausdrücklich", so Frömmrich.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Ministerpräsident unsere Kritik aufgegriffen und die Aberkennung des Ehrenbriefes ermöglicht hat, sollte dies notwendig werden. Das ist aus unserer Sicht eine gute Nachricht", so der innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. Nachdem durch die Berichterstattung des Hessischen Rundfunks bekannt wurde, dass Träger des Ehrenbreifes offen einer rechtsextremen Gesinnung anhängen oder durch zutiefst sittenwidriges Verhalten aufgefallen sind, hatte die GRÜNE Landtagsfraktion den Ministerpräsidenten aufgefordert, die Aberkennung des Ehrenbriefs zu ermöglichen. "Dies ist nun geschehen", freut sich Frömmrich. Der neu geschaffene Artikel 7 sieht nun vor:
"Erweist sich die beliehene Person durch ihr späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, des verliehenen Ehrenbriefes unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr der Verleihungsberechtigte die Auszeichnung durch Widerruf oder Rücknahme entziehen und die Einziehung der Ehrenbriefurkunde und der Ehrennadel anordnen."
So hatte eine Rechtsextremistin aus dem Landkreis Kassel den Ehrenbrief erhalten. Die Buchhändlerin ist Mitglied der Gesellschaft für freie Publizistik, der größten rechtsextremistischen Kulturvereinigung Deutschlands. Ein anderer Träger der Auszeichnung hatte sich das Vertrauen von Jugendlichen erschlichen, indem er seinen Ehrenbrief vorzeigte. Der Mann wurde im August verurteil. Er besaß Kinderpornos und hatte Nacktfotos von sich selbst an Jugendliche verschickt. "Wer sich so verhält, kann nicht mit einer Auszeichnung des Landes geehrt werden.",
"Sollte so etwas aber trotzdem einmal geschehen oder sollten gewisse Tatsachen erst im Nachhinein bekannt werden, muss das Land die Möglichkeit haben die Auszeichnung wieder zurück zu nehmen. Mit der Änderung des Erlasses ist dies jetzt geschehen. Das begrüßen wir ausdrücklich", so Frömmrich.
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