Wohnungsbaugenehmigungen 3. Quartal Bayern

Kurzfassung: Wohnungsbaugenehmigungen 3. Quartal Bayern Leichter Rückgang bei den Baugenehmigungen in Bayern - Innenminister Joachim Herrmann fordert: Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen In den ersten ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 02.11.2012] Wohnungsbaugenehmigungen 3. Quartal Bayern

Leichter Rückgang bei den Baugenehmigungen in Bayern - Innenminister Joachim Herrmann fordert: Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen
In den ersten drei Quartalen 2012 wurden in Bayern für 38.327 Wohnungen Baugenehmigungen erteilt oder Genehmigungsfreistellungsverfahren abgeschlossen. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr mit 38.788 Genehmigungen oder Genehmigungsfreistellungen eine Abnahme um 1,2 Prozent. "Damit hat sich der positive Trend der beiden Vorjahre leider nicht fortgesetzt. Bayern braucht dringend mehr Wohnungsbau! In den Ballungsräumen, vor allem in München, übertrifft die Nachfrage bei weitem das Angebot. Wenn trotz dieser guten Marktlage nicht mehr gebaut wird, müssen wir die Rahmenbedingungen weiter verbessern. Ich wiederhole deshalb meine Forderung an den Bund, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnungsbauinvestitionen zu verbessern. Der Vermittlungsausschuss muss den Entwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden endlich passieren lassen", so Innenminister Joachim Herrmann zu den aktuellen Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung.
Die Zahl der genehmigten Einfamilienhäuser verringerte sich um 6,5 Prozent auf 14.253, während sich die Zahl der genehmigten Wohnungen in Zweifamilienhäusern um 0,8 Prozent auf 3.002 erhöhte. Mit dem Geschosswohnungsbau ging es leicht aufwärts. Es wurden 16.523 Baufreigaben für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern erteilt. Das sind 2,1 Prozent mehr als in den ersten drei Quartalen 2011.

Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2108
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Weitere Informationen
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten. Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums. Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern. Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen. An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Bayerisches Staatsministerium des Innern,
, 80539 München , Deutschland
Tel.: (089) 2192 -2108;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bayerisches Staatsministerium des Innern

80539 München
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
(089) 2192 -2108
Fax:
(089) 2192 -12721
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/62975

https://www.prmaximus.de/pressefach/bayerisches-staatsministerium-des-innern-pressefach.html
Die Pressemeldung "Wohnungsbaugenehmigungen 3. Quartal Bayern" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Wohnungsbaugenehmigungen 3. Quartal Bayern" ist Bayerisches Staatsministerium des Innern, vertreten durch .