02.11.2012 19:07 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen einem besonderen Vertrauensverhältnis, dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
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Autor der Pressemeldung "Tonaufzeichnung bei Personalgespräch können zur Kündigung führen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.