05.11.2012 12:46 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Bildungssparen wird belohnt
Kurzfassung: Bildungssparen wird belohntEltern können Betreuungsgeld in einem Sparvertrag anlegenIm Koalitionsausschuss vom 4. November 2012 wurde vereinbart, dass Eltern, die das Betreuungsgeld in einen Bildungs ...
[CDU/CSU-Fraktion - 05.11.2012] Bildungssparen wird belohnt
Eltern können Betreuungsgeld in einem Sparvertrag anlegen
Im Koalitionsausschuss vom 4. November 2012 wurde vereinbart, dass Eltern, die das Betreuungsgeld in einen Bildungssparvertrag für ihr Kind einzahlen, monatlich einen Zuschlag von 15 Euro erhalten sollen. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht:
"Auch in der Bildungsfinanzierung gilt: Wer vorsorgt, wird belohnt. Wer das Betreuungsgeld in einen Bildungssparvertrag für sein Kind investiert, erhält sogar noch einen Zuschuss. Schon zum dritten Geburtstag verfügt das Kind allein durch Betreuungsgeld und Zuschuss bereits über ein Guthaben von 3.630 Euro.
Durch Zuzahlungen der Eltern, Großeltern und Paten sowie langjährige Zinserträge wächst der Betrag über die Jahre auf eine beträchtliche Summe an. So wird schon früh der Grundstock gelegt für ein Studium im Ausland oder eine kostspielige Weiterbildung des Kindes. Mit dem Bildungssparen setzen wir ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag um. So stärken wir die Eigenverantwortung der Familien weiter."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Eltern können Betreuungsgeld in einem Sparvertrag anlegen
Im Koalitionsausschuss vom 4. November 2012 wurde vereinbart, dass Eltern, die das Betreuungsgeld in einen Bildungssparvertrag für ihr Kind einzahlen, monatlich einen Zuschlag von 15 Euro erhalten sollen. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht:
"Auch in der Bildungsfinanzierung gilt: Wer vorsorgt, wird belohnt. Wer das Betreuungsgeld in einen Bildungssparvertrag für sein Kind investiert, erhält sogar noch einen Zuschuss. Schon zum dritten Geburtstag verfügt das Kind allein durch Betreuungsgeld und Zuschuss bereits über ein Guthaben von 3.630 Euro.
Durch Zuzahlungen der Eltern, Großeltern und Paten sowie langjährige Zinserträge wächst der Betrag über die Jahre auf eine beträchtliche Summe an. So wird schon früh der Grundstock gelegt für ein Studium im Ausland oder eine kostspielige Weiterbildung des Kindes. Mit dem Bildungssparen setzen wir ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag um. So stärken wir die Eigenverantwortung der Familien weiter."
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