05.11.2012 16:54 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundeszahnärztekammer (BZAEK)
Hemmschwelle Praxisgebühr zum 1. Januar Geschichte - Bundeszahnärztekammer begrüßt den Beschluss der Regierungskoalition
Kurzfassung: Hemmschwelle Praxisgebühr zum 1. Januar Geschichte - Bundeszahnärztekammer begrüßt den Beschluss der RegierungskoalitionDie Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Übereinkommen der Regierun ...
[Bundeszahnärztekammer (BZAEK) - 05.11.2012] Hemmschwelle Praxisgebühr zum 1. Januar Geschichte - Bundeszahnärztekammer begrüßt den Beschluss der Regierungskoalition
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Übereinkommen der Regierungskoalition, die Praxisgebühr abzuschaffen, als bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau in den Praxen.
"Wir legen Wert auf einen ungehinderten Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung", erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
"Für Patienten in sozial schwierigen Lebenslagen ist die Praxisgebühr trotz Befreiungsregelungen oft eine Barriere. Leider liegt aber gerade bei diesen Bevölkerungsgruppen das höchste orale Erkrankungsrisiko. Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch sollte nicht durch eine Umlagegebühr der gesetzlichen Krankenversicherung erschwert werden. Zudem verursacht die Praxisgebühr einen hohen Verwaltungsaufwand in der Praxis, Zahnarztpraxen sind kein Inkassounternehmen für Krankenkassen", so Engel.
Das ursprüngliche Ziel, eine Steuerung zu erwirken, war im zahnmedizinischen Bereich nie gegeben. Zumal 90 Prozent der Patienten immer zu demselben Zahnarzt gehen.
Bundeszahnärztekammer (BZAEK)
Dipl.-Des. Jette Krämer
Chausseestrasse 13
10115 Berlin
Telefon: 030 40005-150
Telefax: 030 40005-200
Mail: presse@bzaek.de
URL: http://www.bzaek.de
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Übereinkommen der Regierungskoalition, die Praxisgebühr abzuschaffen, als bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau in den Praxen.
"Wir legen Wert auf einen ungehinderten Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung", erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
"Für Patienten in sozial schwierigen Lebenslagen ist die Praxisgebühr trotz Befreiungsregelungen oft eine Barriere. Leider liegt aber gerade bei diesen Bevölkerungsgruppen das höchste orale Erkrankungsrisiko. Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch sollte nicht durch eine Umlagegebühr der gesetzlichen Krankenversicherung erschwert werden. Zudem verursacht die Praxisgebühr einen hohen Verwaltungsaufwand in der Praxis, Zahnarztpraxen sind kein Inkassounternehmen für Krankenkassen", so Engel.
Das ursprüngliche Ziel, eine Steuerung zu erwirken, war im zahnmedizinischen Bereich nie gegeben. Zumal 90 Prozent der Patienten immer zu demselben Zahnarzt gehen.
Bundeszahnärztekammer (BZAEK)
Dipl.-Des. Jette Krämer
Chausseestrasse 13
10115 Berlin
Telefon: 030 40005-150
Telefax: 030 40005-200
Mail: presse@bzaek.de
URL: http://www.bzaek.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
02.04.2013 Versorgung von immobilen Patienten im Fokus
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundeszahnärztekammer (BZAEK)
10115 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundeszahnärztekammer (BZAEK)
10115 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundeszahnärztekammer-bzaek-pressefach.html
Die Pressemeldung "Hemmschwelle Praxisgebühr zum 1. Januar Geschichte - Bundeszahnärztekammer begrüßt den Beschluss der Regierungskoalition" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Hemmschwelle Praxisgebühr zum 1. Januar Geschichte - Bundeszahnärztekammer begrüßt den Beschluss der Regierungskoalition" ist Bundeszahnärztekammer (BZAEK), vertreten durch .