06.11.2012 00:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Um einen Verstoß zu ahnden wird eine einzelne Abmahnung an den Verletzer eines Schutzrechtes grundsätzlich ausreichen. Dennoch kann es in einzelnen Fällen auch zu mehrfachen Abmahnungen kommen.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Mehrfache Abmahnungen durch Dritte bei einem einzelnen Verstoß rechtens" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.